Förderung der ärztlichen Weiterbildung
In den kommenden Jahren werden viele Ärztinnen und Ärzte aus Altersgründen aus der ambulanten Versorgung ausscheiden. Um die hausärztliche und wohnortnahe fachärztliche Versorgung auch künftig bedarfsgerecht zu sichern, unterstützen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und Krankenkassen die ambulante Weiterbildung finanziell und strukturell.
Förderprogramm mit bundesweiten Standards
KBV, GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft – unter Beteiligung der Bundesärztekammer und in einvernehmlicher Abstimmung mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung – haben bundesweite Standards für die Förderung in der Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung geregelt. Dazu zählen die Höhe der finanziellen Förderung, die Auswahl der förderfähigen fachärztlichen Weiterbildungen sowie die Rahmenvorgaben für eine strukturelle Förderung durch Koordinierungsstellen und Kompetenzzentren.
Finanzielle Förderung
Der monatliche Gehaltszuschuss für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung beträgt im vertragsärztlichen Bereich je Vollzeitstelle aktuell 5.400 Euro. Der Förderbetrag orientiert sich an der im Krankenhaus üblichen Vergütung.
Im Bereich der allgemeinmedizinischen Weiterbildung gibt es weitere Gehaltszuschüsse, wenn die weiterbildende Praxis in einem unterversorgten Gebiet (500 Euro) oder in einem von Unterversorgung bedrohten Gebiet (250 Euro) liegt.
Die Förderbeträge werden von den KVen und den Kostenträgern jeweils hälftig getragen. Ausgezahlt werden sie als Zuschuss zum Bruttogehalt des Weiterzubildenden an den Praxisinhaber, der den Arzt oder die Ärztin in Weiterbildung beschäftigt.
Geförderte Fachgruppen
Neben der Allgemeinmedizin (mindestens 7.500 Stellen) wird die Weiterbildung weiterer Fächer (maximal 2.000 Stellen) gefördert. Welche Fächer das sind, legen die KVen gemeinsam mit den Krankenkassen vor Ort fest. So haben sie die Möglichkeit, Ärztinnen und Ärzte in den Fachgruppen weiterzubilden, die in der Region im ambulanten Bereich besonders benötigt werden.
In allen KV-Bereichen wird die vertragsärztliche Weiterbildung von Kinder- und Jugendärzten und –ärztinnen finanziell gefördert. Fast überall gefördert werden zudem Augenheilkunde, Gynäkologie und Geburtshilfe, Haut- und Geschlechtskrankheiten, HNO-Heilkunde, Neurologie sowie Psychiatrie und Psychotherapie.
In einigen KV-Bezirken werden ebenfalls Fächer wie Chirurgie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychologie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Urologie, Neurologie sowie Psychiatrie und Psychotherapie gefördert.
Qualität und Effizienz der Weiterbildung steigern
Bundesweit informieren Koordinierungsstellen zur Weiterbildung, unterstützen bei der Organisation und der Rotation, also dem Wechsel zwischen Fachgebieten oder Arbeitsstätten, der regionalen Stellensuche und der Vermittlung in sogenannte Weiterbildungsverbünde (bestehend aus ärztlichen Praxen und Kliniken).
Seit 2017 sind sogenannte Kompetenzzentren Weiterbildung aktiv. Hierbei handelt es sich um universitär angebundene Zentren, die sich mit zusätzlichen didaktischen und fachlichen Fortbildungs- und Mentoring-Angeboten an Weiterzubildende und Weiterbilder und Weiterbilderinnen wenden. Im zweiten Förderzeitraum 2023-2027 werden in 15 KV-Bezirken Kompetenzzentren Weiterbildung ihre Arbeit fortsetzen.
Weitere Informationen zu Kompetenzzentren Weiterbildung
Ansprechpartner für Fragen zur Weiterbildung
Ärzte und Ärztinnen, die in ihrer Praxis weiterbilden wollen und sich für eine Förderung interessieren, können sich bei ihrer KV informieren. Die jeweiligen KVen gestalten die Förderung regional aus und setzen sie um.
Ärzte und Ärztinnen in Weiterbildung können sich daneben auch bei den regionalen Koordinierungsstellen zur Weiterbildung informieren.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für die Förderung der allgemeinmedizinischen Weiterbildung wurden mit dem GKV-Solidaritätsstärkungsgesetzes zum 1. Januar 1999 geschaffen. Das zunächst auf zwei Jahre befristete sogenannte „Initiativprogramm“ erhielt durch das Gesundheitsreformgesetz im Jahr 2000 eine unbefristete Verlängerung.
Die seit 1999 für den ambulanten und stationären Bereich getrennt bestehenden Vereinbarungen wurden 2010 vereint, die finanzielle Förderung deutlich erhöht und begleitende strukturelle Maßnahmen in Gestalt der Koordinierungsstellen geschaffen.
Mit dem Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wurde im Juli 2015 das „Förderprogramm Weiterbildung“ Allgemeinmedizin in das SGB V als Paragraf 75a aufgenommen und um zusätzliche Aspekte erweitert. Die Anzahl der Förderstellen für die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin wurde auf mindestens 7.500 Förderstellen erhöht.
Ermöglicht wurde weiter, Einrichtungen zur Steigerung der Qualität und Effizienz der Weiterbildung zu fördern. Seit 2017 haben allgemeinmedizinische Institute, Koordinierungsstellen und weitere Akteure auf KV-Bezirksebene die Möglichkeit erhalten, Kompetenzzentren Weiterbildung zu gründen..
Zusätzlich wurden maximal 1.000 Förderstellen für die Weiterbildung in weiteren Fachgebieten eingeführt und mit dem TSVG (2019) auf maximal 2.000 Stellen erhöht – für die Weiterbildung in der Kinder- und Jugendmedizin wurden mit dem MDK-Reformgesetz – ebenfalls im Jahr 2019 – mindestens 250 Stellen festgeschrieben.
Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V
Evaluationsbericht der Weiterbildungsförderung
Die Vereinbarung sieht eine jährliche Evaluation vor, um die Entwicklung, die mit der Fördervereinbarung angestoßen wird, transparent zu machen.
Grafiken zum Evaluationsbericht
Ältere Evaluationsberichte der Weiterbildungsförderung stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage zur Verfügung.
Schreiben Sie uns eine E-Mail an: versorgungsstruktur@kbv.de