Gesetzlicher Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung
Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten haben einen Rechtsanspruch, vor bestimmten planbaren Operationen eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Der Anspruch auf Zweitmeinung ist im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz von 2015 verankert. Die Details regelt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Zweitmeinungsrichtlinie.
Was Ärztinnen und Ärzte zum Zweitmeinungsverfahren wissen sollten, ist auf dieser Seite zusammengefasst. Sie erläutert auch, wer „Zweitmeiner" werden kann und welche Aufgaben damit verbunden sind.