Monoklonale Antikörpertherapie
Xevudy® (Sotrovimab)
Das Präparat Xevudy ist seit Dezember 2021 zur Behandlung einer COVID-19-Erkrankung von Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren (mit mindestens 40 kg Körpergewicht) zugelassen, die keine zusätzliche Sauerstofftherapie benötigen und bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19 besteht.
Die Anwendung wird derzeit vom Robert Koch-Institut aufgrund einer reduzierten beziehungsweise fehlenden Neutralisationskapazität gegenüber verschiedenen Virusvarianten nur eingeschränkt empfohlen. Eine infektiologische Beratung erfolgt bei Bedarf über covriin@rki.de oder über ein Beratungsnetzwerk des STAKOB.
Der Bezug von Xevudy erfolgt seit dem 15. November 2022 über die üblichen Vertriebswege des pharmazeutischen Großhandels und der Apotheken.
Vergütung
Für die Beobachtung und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit COVID-19 unter der intravenösen Infusionstherapie mit Xevudy erhalten Vertragsärztinnen und Vertragsärzte seit dem 1. Oktober 2023 eine Vergütung.
Zur Abrechnung der neuen Leistung wurde die Gebührenordnungsposition (GOP) 01546 in den EBM aufgenommen. Sie ist mit 491 Punkten bewertet. Hausärzte, Kinder- und Jugendmediziner sowie Internisten können die GOP abrechnen, wenn der an COVID-19 erkrankte Patient in einem separaten Bereich untergebracht wird. Die Vergütung erfolgt zunächst für zwei Jahre außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung.
Evusheld® (Tixagevimab/Cilgavimab)
Die Europäische Union hatte das Medikament Evusheld zunächst für die Präexpositionsprophylaxe (PrEP) bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren (mit mindestens 40 kg Körpergewicht) zugelassen. Seit September 2022 ist Evusheld auch zur Behandlung von COVID-19 zugelassen.
Aufgrund der reduzierten oder fehlenden Wirksamkeit gegen die derzeit zirkulierenden und vorherrschenden Virusvarianten wird aktuell von einer Therapie mit Evusheld abgeraten. Eine infektiologische Beratung erfolgt bei Bedarf über covriin@rki.de oder über ein Beratungsnetzwerk des STAKOB.
Präexpositionsprophylaxe
Gesetzlich Krankenversicherte haben Anspruch auf die Versorgung mit einem zugelassenen, verschreibungspflichtigen Medikament zur Präexpositionsprophylaxe gegen COVID-19, wenn:
- bei ihnen aus medizinischen Gründen kein oder kein ausreichender Immunschutz durch eine Schutzimpfung erzielt werden kann
- bei ihnen eine Impfung gegen COVID-19 aufgrund einer Kontraindikation nicht durchgeführt werden kann und sie einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf ausgesetzt sind
Medizinische Gründe können hier insbesondere angeborene oder erworbene Immundefekte, Grunderkrankungen oder eine maßgebliche Beeinträchtigung der Immunantwort aufgrund einer immunsuppressiven Therapie sein.
Der monoklonale Antikörper Evusheld ist zur Präexpositionsprophylaxe bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren (mit mindestens 40 kg Körpergewicht) zugelassen. Die Ständige Impfkommission grenzt unter Berücksichtigung der Datenlage zu den derzeit verbreiteten SARS-CoV-2-Varianten ihre Empfehlung zur Präexpositionsprophylaxe mit Evusheld weiter ein und empfiehlt einen Einsatz nur noch in begründeten Einzelfällen (Epidemiologisches Bulletin 8/2023).
Die Kosten für das Präparat Evusheld übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen.