Beratung zur Organspende
Hausärzte und Hausärztinnen sollen laut dem Transplantationsgesetz ihre Patienten regelmäßig darauf hinweisen, dass sie mit Vollendung des 16. Lebensjahres eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgeben, ändern und widerrufen und mit Vollendung des 14. Lebensjahres einer Organ- und Gewebespende widersprechen können. Bei Bedarf soll eine ergebnisoffene Beratung über die Organ- und Gewebespende insbesondere zu folgenden Punkten erfolgen:
- Möglichkeiten der Organ- und Gewebespende,
- Voraussetzungen für eine Organ- und Gewebeentnahme bei toten Spenderinnen und Spendern,
- Bedeutung der Organ- und Gewebeübertragung,
- Hinweis, dass es keine Verpflichtung gibt, eine Entscheidung zu treffen und zu dokumentieren, sowie
- Möglichkeit, eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende im Register abzugeben.
In dem Gespräch über Organ- und Gewebespende soll den Patienten durch eine ergebnisoffene Information eine persönliche Entscheidung ermöglicht werden, die im Einklang mit ihrer Person und ihren persönlichen Werten steht.
Dies bedeutet, dass sie neutral informiert werden, Zeit finden, diese Informationen mit ihren eigenen Wertvorstellungen und Wünschen abzugleichen und sich schließlich aufgrund ihrer persönlichen Überzeugungen für oder gegen eine Spende ihrer Organe und Gewebe entscheiden können.