Gerätekontrolle bei Patienten mit einem Kardioverter/Defibrillator oder CRT-System
Die Funktionskontrolle bei Patienten mit einem Kardioverter/Defibrillator oder CRT-System wurde 2016 als erste telemedizinische Leistung in den EBM aufgenommen und kann seither abgerechnet werden.
Damit können Kardiologen die Funktionsfähigkeit bestimmter kardiologischer Implantate auch telemedizinisch in der Praxis überprüfen. Zu den Geräten, die fernüberwacht werden können, gehören neben implantierten Kardiovertern beziehungsweise Defibrillatoren auch implantierte Systeme zur kardialen Resynchronisationstherapie (CRT-Systeme).