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Stand 17.09.2024

ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie

Qualitätsgesicherte Anwendung von Arzneimitteln für neuartige Therapien

Arzneimittel für neuartige Therapien (englisch: Advanced Therapy Medicinal Products, ATMP) basieren auf Gen-, Gewebe- oder Zellprodukten. Diese Therapien sind innovativ und erfordern hohe Qualitätsstandards. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) regelt die Qualitätssicherung für den Einsatz einiger dieser Gen- und Zelltherapeutika in der ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie.

Ob ein ATMP aufgenommen wird und damit der Qualitätssicherung unterliegt oder nicht, entscheidet der Unterausschuss Arzneimittel des G-BA nach bestimmten Kriterien. In entsprechenden Anlagen zur Richtlinie werden die Details indikationsbezogen oder bezogen auf Arzneimittelgruppen ausgestaltet.

Es gibt Qualitätsanforderungen für die einzelnen Behandlungsphasen von der Therapievorbereitung über die Durchführung bis zur Nachsorge. Sie betreffen die fachlichen Kenntnisse des ärztlichen und nicht ärztlichen Personals wie Facharztqualifikation, Berufserfahrung und Mindestmengen, die Arbeitsprozesse in der Einrichtung wie Bereitschaftsdienste und Fallkonferenzen, Strukturvorgaben wie Ausstattung und Kapazität der Räumlichkeiten sowie Meldungen an Patientenregister.

In der vertragsärztlichen Versorgung können qualitätsgesicherte ATMP aktuell ausschließlich in Form von Gentherapeutika bei Patientinnen und Patienten mit einer schweren Hämophilie eingesetzt werden. Zur Durchführung dieser Therapie benötigen Ärztinnen und Ärzte eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung. Nur mit Genehmigung können sie die Leistungen zulasten der gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

Für andere ATMP-Therapien ist derzeit nur die Nachsorge vertragsärztlich möglich, nicht jedoch die Vorbereitung und Durchführung. Daher gibt es Unterschiede beim Anzeige- und Genehmigungsverfahren je nach Behandlungsphase, die eine Vertragsärztin oder ein Vertragsarzt in der ATMP-Therapie übernehmen möchte.

Das sind ATMP

Arzneimittel für neuartige Therapien umfassen eine Gruppe innovativer Wirkstoffe, die entweder aus Nukleinsäuren oder Zell- beziehungsweise Gewebeprodukten bestehen.

Ziel der aus Nukleinsäuren aufgebauten Gentherapeutika ist entweder der Ersatz, die Reparatur, die Entfernung oder Regulation eines defekten oder dysfunktionalen Gens.

Die Gruppe der sogenannten somatischen Zelltherapeutika und biotechnologisch hergestellten Gewebeprodukte bestehen hingegen aus Zellen, die im Labor so modifiziert werden, dass sie zusätzliche Funktionen, zum Beispiel in der Abwehr von Krebszellen, erhalten oder defektes Gewebe ersetzen.

ATMP sind damit individuell auf Patientinnen und Patienten abgestimmte Arzneimittel, die eine gezieltere Behandlung, im besten Fall Heilung von angeborenen oder erworbenen Erkrankungen ermöglichen. (Quelle: G-BA)

Übersicht

Die Vorbereitung einer ATMP-Therapie beinhaltet die Diagnostik und Indikationsstellung. Bei der Durchführung wird das jeweilige ATMP appliziert. Die Nachsorge besteht aus der Verlaufskontrolle mit regelmäßiger Einbestellung der Patientinnen und Patienten und dauert in der Regel mehrere Jahre.

Anlage Vorbereitung und Durchführung vertragsärztlich möglich Nachsorge vertragsärztlich möglich
CAR-T-Zellen bei B-Zell-Neoplasien (Anlage I) Nein Ja
Onasemnogen-Abeparvovec bei spinaler Muskelatrophie (Anlage II) Nein Ja
Tabelecleucel bei EBV-positiven Posttransplantations-lymphomen (Anlage III) Nein Nein
Gentherapeutika bei Hämophilie (Anlage IV) Ja Ja
Eladocagene Exuparvovec (Anlage V) Nein Ja

Details zum Genehmigungsverfahren

Anzeige

Ärztinnen und Ärzte, die eine ATMP-Therapie vorbereiten und durchführen oder die Nachsorge übernehmen wollen, zeigen dies zunächst ihrer zuständigen KV an. Eine Anzeige erfolgt immer für jede einzelne Behandlungsphase.

Sie erhalten eine Anzeigebestätigung. Für die Vorbereitung und Nachsorge reicht diese Anzeigebestätigung aus. Damit dürfen Ärztinnen und Ärzte die Leistungen übernehmen. Für die Durchführung der ATMP-Therapie benötigen sie zusätzlich eine Genehmigung der KV (s. unten).

Beispiel: Möchte eine Ärztin eine Gentherapie bei schwerer Hämophilie entsprechend der Anlage IV vorbereiten, durchführen und die Nachsorge übernehmen, muss sie für jede der drei Behandlungsphasen eine Anzeige zusammen mit den entsprechenden Nachweisen (sofern diese der KV noch nicht vorliegen oder über das Arztregister verfügbar sind) einreichen. Hierzu nutzt sie die Checklisten der Anlage IV der Richtlinie. Sie füllt die Selbstauskunft aus (Betriebsstättennummer) und bestätigt die Verfügbarkeit einer fachärztlichen Betreuung sowie das Vorhandensein der geeigneten Infrastruktur. Zudem muss sie sich als behandelnde Ärztin bereiterklären, einen Registeranschluss zu gewährleisten und eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben.

Hinweis: Änderungen in der Anzeige sind der zuständigen KV unverzüglich mitzuteilen. Über eine vorübergehende Nicht-Einhaltung der Mindestanforderungen über einen Zeitraum von mehr als einem Monat ist die KV ebenfalls unverzüglich zu informieren.

Genehmigung

Welche Nachweise für eine Genehmigung zur Durchführung einer ATMP-Therapie wie bei den KVen einzureichen sind, regeln die Paragrafen 16a bis 16d der ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie des G-BA sowie die einzelnen Anlagen. Ärztinnen und Ärzte erhalten eine Genehmigung von ihrer KV. Erst dann darf eine ATMP-Therapie durchgeführt werden.

Gültigkeit: Eine Genehmigung ist bei erstmaliger Erteilung ein Jahr und eine Folgegenehmigung zwei Jahre gültig.

Prüfung: Die Prüfung wird nach Anmeldung vor Ort durchgeführt, soweit in den einzelnen Anlagen nichts anderes bestimmt ist. Für die Anlage IV Gentherapeutika bei Hämophilie erfolgt die Prüfung der eingereichten Nachweise im schriftlichen Verfahren nach Aktenlage, also ohne Begehung.

Wichtig: Derzeit ist die Durchführung einer ATMP-Therapie im ambulant vertragsärztlichen Bereich nur nach Anlage IV Gentherapeutika bei Hämophilie der ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie möglich.

Der G-BA stellt entsprechende Checklisten und Musterformulare für das Anzeige- und Genehmigungsverfahren bereit.

Bei Fragen zum Anzeige- oder Genehmigungsverfahren wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige KV. Diese kann Ihnen auch erläutern, wie die Qualitätsanforderungen überprüft werden – hier sieht die Richtlinie je nach Anlage und Behandlungsphase sowohl schriftliche Verfahren als auch Vor-Ort-Begehungen vor.

Die Anzeigebestätigung und die Genehmigung werden personengebunden – mit Angabe des Namens der jeweiligen Ärztinnen oder Ärzte - und pro Einrichtung – mit Angabe der Betriebsstättennummer – ausgestellt.

Anlage I: CAR-T-Zellen bei B-Zell-Neoplasien

Vertragsärztinnen und Vertragsärzte können die Nachsorge übernehmen

CAR-T-Zellen sind patientenindividuell hergestellte Gentherapeutika. Der Patientin oder dem Patienten werden Immunzellen (T-Zellen) entnommen, gentechnologisch verändert und wieder zugeführt. Dank der im Labor angeregten Bildung von chimären Antigenrezeptoren (CAR) können die CAR-T-Zellen Krebszellen erkennen und bekämpfen. Bei B-Zell-Neoplasien handelt es sich um bösartige Erkrankungen des lymphatischen Systems. (Quelle: G-BA)

Für ATMP-Therapien nach der Anlage I können Vertragsärztinnen und Vertragsärzte die Nachsorge übernehmen. Sie zeigen dies entsprechend bei ihrer KV zusammen mit den erforderlichen Nachweisen an und erhalten eine Bestätigung.

Die Nachsorge umfasst mindestens die ersten drei Jahre ab der Entlassung aus der Behandlungseinrichtung. In diesem Zeitraum muss der Patient beziehungsweise die Patientin mindestens einmal jährlich vorstellig werden. Zudem muss einmal jährlich eine Register-Meldung erfolgen.

Qualitätsanforderungen für die Nachsorge

Die konkreten Qualitätsanforderungen hat der G-BA in der Anlage I zur ATMP-QS-Richtlinie festgelegt. Der G-BA stellt Checklisten und Musterdokumente bereit, die Ärztinnen und Ärzte nutzen können. Weitere Informationen zum konkreten Anzeigeverfahren erhalten Sie bei Ihrer KV – etwa zur Überprüfung der Qualitätsanforderungen und zur Dauer der erteilten Bestätigung.

In den ersten vier Wochen nach der CAR-T-Zellinfusion findet eine engmaschige Überwachung, gegebenenfalls stationär an der Behandlungseinrichtung, statt. Die Patientinnen und Patienten werden auf Symptome eines möglichen Zytokin-Freisetzungssyndroms, neurologische Ereignisse und andere Toxizitäten untersucht. In diesem Zeitraum muss werktäglich jederzeit eine ärztliche Betreuung gemäß Facharztstandard (siehe fachliche Anforderung) verfügbar sein. Außerhalb der Werktage ist mindestens eine Rufbereitschaft vorzuhalten.

Nach der vierwöchigen engmaschigen Überwachung kann die Nachsorge bis mindestens drei Jahre nach der CAR-T-Zellinfusion auch vertragsärztlich erbracht werden. Auch im weiteren Verlauf der Nachsorge sind zum Beispiel Kontrollen von Blutbild und Anzeichen für (Reaktivierung von) Infektionen notwendig sowie gegebenenfalls weitere Laborwertkontrollen (z.B. Gerinnung, Immunglobuline, klinische Chemie), körperliche Untersuchungen und eine Infektionsprophylaxe.

Die räumliche Ausstattung zur onkologischen Nachsorge muss mindestens eine Versorgung immunsupprimierter Patientinnen und Patienten ermöglichen. Es muss die Möglichkeit bestehen, Patientinnen und Patienten mit Verdacht auf ansteckende Infektionen räumlich separiert zu untersuchen und zu behandeln. Des Weiteren muss eine geeignete Infrastruktur für die Behandlung mit Infusionen und die Transfusion von Blutprodukten muss verfügbar sein.

Darüber hinaus enthält die Anlage weitere Vorgaben zu Notfallplänen, mit denen der Informationsfluss für die Übergänge zwischen der Vorbereitung der Behandlung und der Nachsorge sichergestellt werden soll (z.B. Zusammenarbeit und Wiedervorstellung), Register-Meldungen (an DRST oder PRST bzw. EBMT), räumlicher Ausstattung und Dokumentation.

Fachliche Anforderungen

Die Nachsorge kann nur durch Ärztinnen und Ärzte der folgenden Fachgruppen erfolgen (es gilt der Facharztstandard):

  • Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie
  • Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Kinder- und Jugend-Hämatologie und -Onkologie

Für die nachsorgende Behandlung von Patientinnen und Patienten mit CAR-T-Zellen müssen zusätzlich zur verantwortlichen Ärztin oder zum verantwortlichen Arzt und noch mindestens eine weitere Ärztin oder ein weiterer Arzt in der Behandlungseinrichtung den entsprechenden Facharztstandard erfüllen.

Kooperation möglich: Um die Verfügbarkeit von mindestens zwei Fachärztinnen oder Fachärzte mit der oben genannten Bezeichnung zu gewährleisten, kann auch eine Kooperation abgeschlossen werden. Näheres erfahren Sie von Ihrer KV.

Rote-Hand-Brief

Am 18. Juli 2024 wurde in einem Rote-Hand-Brief vom Paul-Ehrlich-Institut darauf hingewiesen, dass Patientinnen und Patienten lebenslang auf Zweitmalignome überwacht werden sollten. Hierfür stehen Ihnen die Onkologiepauschalen zur Verfügung. Bei Verdacht auf ein sekundäres Malignom wenden Sie sich umgehend an das pharmazeutische Unternehmen; dieses wird Ihnen detaillierte Angaben zur Probeentnahme (z.B. Kernnadelbiopsie) sowie zum weiteren Vorgehen vermitteln. Für die Testung und Auswertung ist das Pharmaunternehmen verantwortlich. Diese Vorgabe ist bislang nicht in der Anlage I verortet.

Rote-Hand-Brief: CAR-T-Zelltherapien (Abecma, Breyanzi, Carvykti, Kymriah, Tecartus, Yescarta) (Stand: 18.07.2024)
Anlage I: CAR-T-Zellen bei B-Zell-Neoplasien und Checklisten des G-BA

Anlage II: Onasemnogen-Abeparvovec bei spinaler Muskelatrophie

Vertragsärztinnen und Vertragsärzte können die Nachsorge übernehmen

Säuglinge und Kleinkinder mit spinaler Muskelatrophie (SMA) weisen einen Defekt in einem Gen namens SMN1 auf. Die resultierende Fehlbildung des unverzichtbaren „survival motor neuron“-Proteins schränkt die normale Funktion der Nerven und die normalen Muskelbewegungen ein. Die Symptome beginnen normalerweise vor dem 6. Lebensmonat. Das Krankheitsbild umfasst Schwäche und Schwund der Muskeln, einschließlich der Lungenmuskulatur. Onasemnogen-Abeparvovec ist eine Gentherapie, die bei bestimmten Formen der SMA funktionstüchtige Kopien des defekten Gens SMN1 liefert.

Die Therapie soll entsprechend frühzeitig in den Krankheitsverlauf eingreifen, um das Fortschreiten der Muskelschwäche aufzuhalten. Die SMA ist eine seltene, genetisch bedingte neuromuskuläre Erkrankung. Der Wirkstoff wird als intravenöse Infusion verabreicht. Das Protein wird ausreichend gebildet und die Nervenfunktion bleibt erhalten.

Für ATMP-Therapien nach der Anlage II können Vertragsärztinnen und Vertragsärzte die Nachsorge übernehmen. Sie zeigen dies entsprechend bei ihrer KV zusammen mit den erforderlichen Nachweisen an und erhalten eine Bestätigung. Die Nachsorge umfasst bis zu 15 Jahre.

Qualitätsanforderungen für die Nachsorge

Die konkreten Qualitätsanforderungen hat der G-BA in der Anlage II zur ATMP-QS-Richtlinie festgelegt. Der G-BA stellt Checklisten und Musterdokumente bereit, die Ärztinnen und Ärzte nutzen können. Weitere Informationen zum konkreten Anzeigeverfahren erhalten Sie bei Ihrer KV – etwa zur Überprüfung der Qualitätsanforderungen und zur Dauer der erteilten Bestätigung.

Während der Nachsorge werden die Patientinnen und Patienten regelmäßig einbestellt, um die motorischen Meilensteine festzuhalten. Daraus erschließt sich die Langlebigkeit (Englisch: Longevity) der geneditierten Zellen, sprich der Langzeiteffekt der Gentherapie. Hierzu steht Ihnen die GOP 16220 zur Verfügung. Den Zeitraum gibt die Anlage II vor – jeweils ab Entlassung aus der Behandlungseinrichtung:

  • Innerhalb der ersten vier Wochen: wöchentlich
  • Ab vier Wochen bis zwölf Wochen: alle zwei Wochen
  • Ab dem vierten bis zum sechsten Monat: monatlich
  • Ab dem siebten Monat: alle vier Monate
  • Ab dem fünften Jahr: einmal pro Jahr

Diese Termine sind in der Patientenakte zu dokumentieren.

Hinweise

Die Nachsorge muss im ersten Jahr nach der Infusion mit Zolgensma® in der Behandlungseinrichtung erfolgen, in der die Gentherapie stattgefunden hat oder durch eine Kooperation mit dieser Behandlungseinrichtung.

Um die Verfügbarkeit von anderen Fachdisziplinen sowie nicht ärztliches Personal sicherzustellen, kann eine Kooperation mit Physiotherapeuten, Sozialdiensten, Hilfsmittelberater, Ernährungsberater und Orthopäden abgeschlossen werden. Näheres zur Ausgestaltung einer Kooperationsmöglichkeit erfahren Sie von ihrer KV.

Fachliche Anforderungen

Die Nachsorge können Fachärztinnen oder Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Neuropädiatrie übernehmen.

Wichtig: Um eine unterbrechungslose Weiterführung der Nachsorge ab dem vollendeten 18. Lebensjahr sicherzustellen, soll die behandelnde Neuropädiaterin oder der behandelnde Neuropädiater eine Übergabe der Patientin oder des Patienten an eine Fachärztin oder ein Facharzt für Neurologie organisieren.

Mindestmengen

Die nachsorgende Behandlungseinrichtung muss über folgende Erfahrung (ggf. über eine Kooperation) in der Behandlung von neuromuskulären Erkrankungen im Allgemeinen und in der Behandlung der spinalen Muskelatrophie im Speziellen verfügen:

  • Es müssen jährlich mindestens 50 Patientinnen und Patienten mit neuromuskulären Erkrankungen in der Behandlungseinrichtung behandelt werden.
  • Erfahrung in der Behandlung von mindestens 20 Patientinnen und Patienten mit SMA, dokumentiert durch Behandlungsfälle mit dieser Diagnose (G12.0, G12.1 nach ICD-10-GM-2024 beziehungsweise der im Bezugszeitraum jeweils geltenden Fassung) innerhalb von 3 Kalenderjahren.

Das ärztliche Personal muss sich über das fachliche Informationsmaterial für die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Onasemnogen-Abeparvovec informieren und dieses zur Kenntnis genommen haben. Hierzu stellt das Paul-Ehrlich-Institut Schulungsmaterial zur Verfügung. Weitere Fachinformationen sind auf der Websiite von Novartis und der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zu finden

Kooperation möglich: Um die Mindestfallzahlen zu erfüllen, kann eine Kooperation abgeschlossen werden. Näheres dazu erfahren Sie von ihrer KV.

Kooperation mit anderen Gesundheitsberufen

In der Nachsorge sollte eine Kooperation mit folgenden Gesundheitsfachberufen möglich sein:

  • Physiotherapeuteninnen und Physiotherapeuten
  • Sozialdiensten
  • Hilfsmittelberaterinnen und Hilfsmittelberater
  • Ernährungsberaterinnen und Ernährungsberater
  • Orthopädinnen und Orthopäden

Darüber hinaus enthält die Anlage weitere Vorgaben zu Notfallplänen, mit denen der Informationsfluss für die Übergänge zwischen der Vorbereitung der Behandlung und der Nachsorge sichergestellt werden soll (z.B. Zusammenarbeit und Wiedervorstellung), Register-Meldungen (an SMArtCARE), räumlicher Ausstattung und Dokumentation.

PEI: Leitfaden für Ärztinnen und Ärzte (PDF)
PEI: Leitfaden für Eltern und Betreuungspersonen (PDF)
Novartis: Fachinformationen
EMA: Fachinformationen
Anlage II: Onasemnogen-Abeparvovec bei spinaler Muskelatrophie

Anlage IV: Gentherapeutika bei Hämophilie

Vertragsärztinnen und Vertragsärzte können die Vorbereitung, Durchführung und Nachsorge übernehmen

Die mittelschweren und schweren Verlaufsformen der Hämophilie können zu schwersten Blutungen in Muskeln und Gelenken sowie im Magen-Darm-Bereich und des Gehirns führen. Aufgrund der zugrundeliegenden Genetik sind fast ausschließlich Männer davon betroffen. Nach den Gentherapien zur Behandlung der Hämophilie wird der entsprechende Gerinnungsfaktor VIII bei Hämophilie A beziehungsweise der Gerinnungsfaktor IX bei Hämophilie B exprimiert.

Mit Roctavian® und Hemgenix® sind im Europäischen Wirtschaftsraum Gentherapeutika für die Behandlung von schwerer Hämophilie A beziehungsweise schwerer und mittelschwerer Hämophilie B zugelassen. Durch einmalige intravenöse Gabe soll das funktionsfähige Gerinnungsfaktor-Gen in die Leberzellen einer Patientin oder eines Patienten eingebracht werden. Dadurch werden ausreichende Mengen des Gerinnungsfaktors im Blut gebildet und Blutungen verhindert oder Blutungsepisoden verringert.

Für ATMP-Therapien nach der Anlage IV können Vertragsärztinnen und Vertragsärzte die Vorbereitung, Durchführung und Nachsorge übernehmen.

Qualitätsanforderungen für die Vorbereitung und Durchführung

Ärztinnen und Ärzte, die eine Gentherapie bei Hämophilie vorbereiten und durchführen möchten, benötigen eine Anzeigebestätigung und Genehmigung ihrer KV. Erst wenn eine Genehmigung der KV vorliegt, dürfen Ärztinnen und Ärzte die entsprechenden Leistungen durchführen und abrechnen.

Die konkreten Qualitätsanforderungen hat der G-BA in der Anlage IV zur ATMP-QS-Richtlinie festgelegt. Der G-BA stell Checklisten und Musterdokumente bereit, die Ärztinnen und nutzen können. Weitere Informationen zum konkreten Anzeige- und Genehmigungsverfahren erhalten Sie bei Ihrer KV – etwa zur Überprüfung der Qualitätsanforderungen und zur Dauer der erteilten Bestätigung und Genehmigung.

Fachliche Anforderungen

Ärztinnen und Ärzte der folgenden Fachgruppen dürfen die Vorbereitung und Durchführung übernehmen:

  • Innere Medizin mit Zusatzweiterbildung Hämostaseologie oder
  • Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie mit Zusatzweiterbildung Hämostaseologie oder
  • Transfusionsmedizin mit Zusatzweiterbildung Hämostaseologie

In der Behandlungseinrichtung (z.B. Hämophiliezentrum, Vertragsarztpraxis) in der die Indikationsstellung und die Durchführung der Therapie mit dem Gentherapeutikum erfolgt, müssen zwei Fachärztinnen beziehungsweise Fachärzte der genannten Fachrichtungen vertreten sein: ein verantwortlicher Arzt und ein weiterer Arzt. In der Behandlungseinrichtung, in der Nachsorge erfolgt, muss nur eine verantwortliche Ärztin oder ein verantwortlicher Arzt aus den oben genannten Fachgruppen zuständig sein.

Zudem müssen zur Diagnostik und Behandlung von Lebererkrankungen Ärztinnen und Ärzte für Innere Medizin und Gastroenterologie verfügbar sein – diese Funktion kann bei HIV-Patienten zum Beispiel auch ein Arzt mit einer Genehmigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung HIV/AIDS übernehmen, der die Patientin oder den Patienten bereits langjährig behandelt. Das können Kolleginnen und Kollegen der Inneren und/oder Allgemeinmedizin sein sowie „praktischer Arzt“ oder ein „Arzt“ (ohne Gebietsbezeichnung).

Die Gewährleistung der Verfügbarkeit anderer Fachdisziplinen kann durch Kooperationen, beispielsweise mit anderen Arztpraxen erfolgen. Für jede kooperierende Behandlungseinrichtung ist ein Ansprechpartner zu benennen.

Mindestmengen

Es müssen jährlich mindestens 30 Patientinnen und Patienten mit schwerer Hämophilie A oder B oder mit den schweren Formen des Willebrand-Jürgens-Syndroms im Zentrum oder in der Arztpraxis behandelt werden.

Darüber hinaus enthält die Anlage weitere Vorgaben. So müssen spezifische Standard Operating Procedures (SOP) vorhanden sein – etwa zu Komplikationen, Behandlungsübergängen, Nachsorge und Erreichbarkeit:

  • SOP zur Überwachung und Früherkennung von Komplikationen (Notfallbehandlung)
  • SOP für Behandlungsübergänge zwischen Durchführung der Therapie und Nachsorge (Nachsorgeplan)

Anlage IV: Gentherapeutika bei Hämophilie

Vorbereitung und Durchführung: Ablauf, Abrechnung und Vergütung

Ablauf

Die Entscheidung für die Therapie treffen die zur Vorbereitung und Durchführung berechtigten Fachärztinnen und Fachärzte (s. oben).

Entsprechende Befunde sind zu berücksichtigen. So müssen unter anderem eine molekulargenetische Diagnostik der Hämophilie sowie Ausgangswerte von Laborparametern (ALT, AST, CPK) zur Lebergesundheit vorliegen.

Zur Beurteilung der Lebergesundheit sollte vor der Therapie mit Hemgenix® eine Leberelastografie erfolgen (folgt für Roctavian®).

Hinweis: Besondere Anforderungen gelten bei Patientinnen und Patienten mit HIV. Sie sind in Paragraf  4 Absatz 2 der Anlage geregelt.

Die Patientinnen und Patienten sind vor der Anwendung über Alternativen, Nutzen und Risiken sowie Ablauf der Behandlung und Nachsorge aufzuklären. Ärztinnen und Ärzte dokumentieren dies in der Patientenakte.

Abrechnung und Vergütung

Für die Verabreichung der Gentherapeutika wurden die folgenden Gebührenordnungspositionen (GOP) in den EBM aufgenommen:

Hemgenix® (Wirkstoff: Etranacogen dezaparvovec)

GOP Beschreibung Bewertung
30326 Intravasale Infusionstherapie mit Etranacogen dezaparvovec (Dauer mehr als 4 Stunden) 625 Punkte (nur einmalig berechnungsfähig)
33042 Abdominelle Sonographie weiterer Organe des Abdomens 143 Punkte (im Behandlungsfall höchstens 2x berechnungsfähig)
33105 Beurteilung der Leber zur Indikationsstellung einer Therapie mit Etranacogen dezaparvovec 440 Punkte (nur einmalig berechnungsfähig)

Hinweise

  • Sofern in derselben Sitzung neben der GOP 33105 die Durchführung einer Sonographie weiterer Organe des Abdomens abgerechnet wird (GOP 33042), ist ein Abschlag von 70 Punkten auf die GOP 33042 vorzunehmen. Hierfür steht die bestehende kodierte Zusatzziffer 33042A zur Verfügung.
  • Für die Untersuchung der Leber ist keine zusätzliche Genehmigung erforderlich. Ärztinnen und Ärzte, die über eine Genehmigung für die abdominelle Sonographie (GOP 33042) verfügen, können die GOP 33105 berechnen. Diese Genehmigung muss allerdings zum 1. Oktober 2024 auf Basis der voraussichtlich bis dann angepassten Ultraschall-Vereinbarung aktualisiert werden. Die Leberelastographie beinhaltet obligat die Leistungen für eine sonographische Untersuchung der Leber sowie eine elastographische Bewertung der Leber.
  • Die Labormedizin kann in der Vorbereitung über die GOP 32674 (nur einmalig berechnungsfähig) eine Kostenpauschale für den qualitativen Nachweis und/oder quantitative Bestimmung von Antikörpern gegen Adenoassoziierte Viren (AAV) zur Indikationsstellung abrechnen.

Roctavian® (Wirkstoff: Valoctocogen Roxaparvovec)

GOP Beschreibung Bewertung
30320 Intravasale Infusionstherapie mit Valoctocogen Roxaparvovec (Dauer mindestens 60 Minuten) 165 Punkte (nur einmalig berechnungsfähig)
30321 Intravasale Infusionstherapie mit Valoctocogen Roxaparvovec (Dauer mehr als 2 Stunden) 386 Punkte (nur einmalig berechnungsfähig)
30322 Intravasale Infusionstherapie mit Valoctocogen Roxaparvovec (Dauer mehr als 4 Stunden) 625 Punkte (nur einmalig berechnungsfähig)
30323 Intravasale Infusionstherapie mit Valoctocogen Roxaparvovec (Dauer mehr als 6 Stunden)

961 Punkte (nur einmalig berechnungsfähig)

Extrabudgetäre Vergütung

Die Leistungen 30326, 33105, 30320, 30321, 30322 und 30323 werden derzeit extrabudgetär vergütet.

Qualitätsanforderungen für die Nachsorge

Ärztinnen und Ärzte, die die Nachsorge einer Gentherapie bei Hämophilie übernehmen möchten, zeigen dies gegenüber ihrer KV an und reichen die erforderlichen Nachweise ein. Anschließend erhalten sie eine Bestätigung ihrer KV.

Die konkreten Qualitätsanforderungen hat der G-BA in der Anlage IV zur ATMP-QS-Richtlinie festgelegt. Der G-BA stell Checklisten und Musterdokumente bereit, die Ärztinnen und Ärzte nutzen können. Weitere Informationen zum konkreten Anzeigeverfahren erhalten Sie bei Ihrer KV – etwa zur Überprüfung der Qualitätsanforderungen und zur Dauer der erteilten Bestätigung.

Die Nachsorge ist bis mindestens fünfzehn Jahre nach der einmaligen Verabreichung des Arzneimittels zu erbringen. Sie umfasst unter anderem die:

  • Regelmäßige einmal jährliche Einbestellung der Patientin beziehungsweise des Patienten
  • Bestimmung des jeweiligen Gerinnungsfaktors und Laborwerte (ALT, AST, CPK) zur Überprüfung der Leberfunktion
  • Aufklärung der Patientin beziehungsweise des Patienten zu den Werten und Ergebnissen

Fachliche Anforderungen

Die Nachsorge können Ärztinnen und Ärzte der folgenden Fachgruppen übernehmen (es gilt der Facharztstandard):

  • Innere Medizin mit Zusatzweiterbildung Hämostaseologie oder
  • Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie mit Zusatzweiterbildung Hämostaseologie oder
  • Transfusionsmedizin mit Zusatzweiterbildung Hämostaseologie

In der nachsorgenden Behandlungseinrichtung muss eine Ärztin oder ein Arzt der genannten Fachrichtungen für die Nachsorge verantwortlich sein.

Mindestmengen

Es müssen jährlich mindestens 10 Patientinnen und Patienten mit entsprechender Diagnose (hereditärer oder erworbener Faktormangelzustand und sonstige Koagulopathien, z.B. schwere Hämophilie) in der Behandlungseinrichtung versorgt werden.

Eine weitere Vorgabe ist, dass Laborwerte innerhalb von 24 Stunden vorliegen und innerhalb von zwei Werktagen auch an Behandlungseinrichtung, in der die Gentherapie erfolgt ist, übermittelt werden können (falls die Nachsorge nicht dort stattfindet).

Anlage IV: Gentherapeutika bei Hämophilie

Anlage V: Eladocagene exuparvovec bei AADC-Mangel

Vertragsärztinnen und Vertragsärzte können die Nachsorge übernehmen

Der Aromatische-L-Aminosäure-Decarboxylase-(AADC)-Mangel ist eine genetisch bedingte neurometabolische Störung, welche mit eingeschränkter Synthese der Neurotransmitter Dopamin und Serotonin einhergeht.

Betroffene Kinder entwickeln in der Folge kaum funktionelle Motorik und erreichen kaum oder gar keine motorischen Meilensteine wie eine aufrechte Kopfhaltung, freies Sitzen, Stehen oder Laufen. Die Erkrankung kann bereits beim Neugeborenen-Screening diagnostiziert werden. Nach aktuellen Studien ist von einer sehr geringen Inzidenz mit ein bis zwei neuen Fällen pro Jahr auszugehen.

Für die kurative Behandlung von Patientinnen und Patienten mit AADC-Mangel ab 18 Monaten ist der Wirkstoff Eladocagene exuparvovec zugelassen – im europäischen Wirtschaftsraum unter dem Handelsnamen Upstaza®. Seit August 2023 befindet sich das Gentherapeutikum in Deutschland jedoch außer Vertrieb. Da eine Versorgung durch Importe nicht ausgeschlossen werden kann, hat der G-BA Qualifikationsanforderungen beschlossen (Veröffentlichung und Inkrafttreten des Beschlusses steht noch aus).

Für ATMP-Therapien nach der Anlage V können Vertragsärztinnen und Vertragsärzte die Nachsorge übernehmen. Sie zeigen dies entsprechend bei ihrer KV zusammen mit den erforderlichen Nachweisen an und erhalten eine Bestätigung. Die Nachsorge umfasst bis zu 15 Jahre.

Qualifikationsanforderungen für die Nachsorge

Die konkreten Qualifikationsanforderungen hat der G-BA in der Anlage V zur ATMP-QS-Richtlinie festgelegt. Der G-BA stellt Checklisten und Musterdokumente bereit, die Ärztinnen und Ärzte nutzen können. Weitere Informationen zum konkreten Anzeigeverfahren erhalten Sie bei Ihrer KV.

Während der Nachsorge werden die Patientinnen und Patienten regelmäßig einbestellt, um die motorischen Meilensteine zu untersuchen und zu dokumentieren, um Rückschlüsse auf die Langlebigkeit der Geneditierung und den Einfluss auf die Lebensqualität ziehen zu können.

Den Zeitraum gibt die Anlage V vor – jeweils ab Entlassung:

  • Innerhalb der ersten zwei Jahre: Alle sechs Monate
  • Ab dem dritten Jahr: Jährlich

Diese Termine sind in der Patientenakte zu dokumentieren.

Fachliche Anforderungen

In den ersten zwei Jahren nach der Verabreichung des Arzneimittels, darf die Nachsorge nur in der Behandlungseinrichtung, in der die Therapieentscheidung für das und die Anwendung von dem Gentherapeutikum erfolgte, stattfinden.

Ab dem dritten Jahr nach der Entlassung kann die jährliche Nachsorge auch außerhalb dieser Behandlungseinrichtung erfolgen, also wohnortnah beziehungsweise vertragsärztlich durch Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte mit Schwerpunkt Neuropädiatrie.

Mindestmengen

Die nachsorgende Behandlungseinrichtung muss über folgende Erfahrung in der Behandlung von seltenen Bewegungsstörungen im Allgemeinen verfügen:

  • Erfahrung in der Behandlung von mindestens 10 Patientinnen und Patienten mit seltenen und unklaren Bewegungsstörungen, innerhalb von 2 Kalenderjahren

Weitere Anforderungen

Darüber hinaus enthält die Anlage weitere Vorgaben zu Notfallplänen, mit denen der Informationsfluss für die Übergänge zwischen der Vorbereitung der Behandlung und der Nachsorge sichergestellt werden soll (z.B. Zusammenarbeit und Wiedervorstellung), Register-Meldungen (an iNTD-Register), räumlicher Ausstattung und Dokumentation.

Anlage V: Eladocagene exuparvovec bei AADC-Mangel

Innovationsfonds: Förderprojekt zu ATMP

Der Innovationsfonds fördert das Projekt „INTEGRATE-ATMP“. Hierfür haben sich spezialisierte deutsche Behandlungszentren, sowohl für Kinder als auch für Erwachsene, zusammengeschlossen. Das Projekt wird harmonisierte und qualitätsgesicherte Instrumente zur Sicherung der bestmöglichen Behandlungsqualität von mit ATMP behandelten Patientinnen und Patienten entwickeln und an den beteiligten Zentren modellhaft erproben.

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Die Instrumente umfassen die Einführung strukturierter Behandlungspläne für die ambulante Vor- und Nachsorge sowie den Aufbau eines krankheitsübergreifenden und für zukünftige ATMP-Zulassungen erweiterbaren ATMP-Registers. Darüber hinaus entsteht eine telemedizinische Kommunikations- und Austausch-Plattform für Patientinnen und Patienten und alle an der Behandlung Beteiligten, die auch ein strukturiertes Management möglicher unerwünschter Arzneimittelwirkungen zulässt. Der Erfolg dieser Instrumente wird begleitend evaluiert. Das Projekt wird für vier Jahre (Laufzeit: 1. Oktober 2022 bis 30. September 2026) mit insgesamt circa 13,6 Millionen Euro gefördert. (Quelle: G-BA)

Die KBV blickt den Ergebnissen mit Interesse entgegen, da vertragsärztliche Leistungserbringer (z.B. Medizinische Versorgungszentren, Berufsverband der Hämatoonkologen) beteiligt sind.

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