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IGeL

Wenn Ärzte ihren Patienten eine Untersuchung oder eine Behandlung vorschlagen, die nicht zu den Leistungen der Krankenkassen gehört, müssen die Patienten selbst dafür zahlen. Solche Leistungen werden als Selbstzahlerleistungen oder Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) bezeichnet.

Impfen

Schutzimpfungen gehören zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Für welche Impfungen die Krankenkassen die Kosten übernehmen müssen, legt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner Schutzimpfungs-Richtlinie fest.

Informationssicherheit

Seit Anfang 2010 betreibt die KBV ein dokumentiertes Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS). Es dient dazu, die Sicherheitsziele der KBV zu erreichen und das Sicherheitsniveau kontinuierlich zu verbessern.

Innovationsfonds

Die Förderung innovativer Projekte soll die medizinische Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung dauerhaft weiterentwickeln und verbessern.

Innovationsservice und Wege in die Versorgung

Eine Initiative der KBV zur Einführung von patientenrelevanten Innovationen in die vertragsärztliche Versorgung

Interventionelle Radiologie

Eine Qualitätssicherungsvereinbarung regelt die fachlichen, apparativen, räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die Durchführung von diagnostischen Katheterangiographien und Eingriffen am arteriellen Gefäßsystem sowie die Nachbetreuung.

Intravitreale Medikamenteneingabe (IVM)

Das Verfahren kann bei der Behandlung von Augenerkrankungen wie unter anderem der feuchten altersabhängigen Makuladegeneration angewendet werden. Die Qualitätssicherungsvereinbarung regelt die fachlichen Voraussetzungen, die räumlichen, apparativ-technischen und hygienischen Anforderungen sowie die ärztliche Dokumentation.

Invasive Kardiologie

Eine Vereinbarung zur Qualitätssicherung regelt die Strukturqualität, bei der die Erbringung von Leistungen der invasiven Kardiologie (Herzkatheteruntersuchungen und -eingriffe) in der vertragsärztlichen Versorgung gesichert werden soll.

ITA für Softwarehäuser

Auf dieser Seite hat die KBV Informationen für Softwarehersteller zusammengestellt