Schlafbezogene Atmungsstörungen
Die Partner des Bundesmantelvertrags haben eine Vereinbarung zur Qualitätssicherung, welche die Qualität bei der Erbringung von Leistungen der Diagnostik und Therapie schlafbezogener Atmungsstörungen in der vertragsärztlichen Versorgung sichern soll, getroffen.
Schmerztherapie
Ärzte müssen über besondere Qualifikationen verfügen und bestimmte organisatorische Vorgaben erfüllen. So muss der schmerztherapeutisch tätige Arzt eine Zusatzweiterbildung sowie die Qualifikation zur psychosomatischen Grundversorgung nachweisen.
Sektorenübergreifende Qualitätssicherung
Viele medizinische Leistungen werden heute sowohl im ambulanten als auch im stationären Sektor erbracht. Patienten werden im Verlauf einer Behandlung häufig in beiden Sektoren versorgt. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist dafür zuständig, Maßnahmen für eine sektorenübergreifende Qualitätssicherung zu erlassen.
Selbstzahlerleistungen
Wenn Ärzte ihren Patienten eine Untersuchung oder eine Behandlung vorschlagen, die nicht zu den Leistungen der Krankenkassen gehört, müssen die Patienten selbst dafür zahlen. Solche Leistungen werden als Selbstzahlerleistungen oder Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) bezeichnet.
Sepsis
Ärzte sollten bei bestimmten Warnsymptomen alarmiert sein und an eine Sepsis denken. Patienten mit Verdacht auf eine Sepsis müssen sofort in ein Krankenhaus eingewiesen werden. Bei Sepsis handelt es sich um einen Notfall wie Herzinfarkt oder Schlaganfall.
Sexueller Missbrauch, Intervention
Die KBV hat Informationen und Hilfsangebote zu Fragen des sexuellen Missbrauchs un häuslicher Gewalt zusammengestellt. Die Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Sicherstellung
Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die KBV sind gesetzlich verpflichtet, die ambulante ärztliche Versorgung aller gesetzlich Versicherten in Deutschland sicherzustellen.
Sonographie der Säuglingshüfte
Eine Vereinbarung regelt die Kriterien, die Ärzte erfüllen müssen, damit sie eine solche Untersuchung weiterhin erbringen dürfen. So werden etwa Anforderungen an die Bild- und Schriftdokumentation gestellt.
Sozialmedizinische Nachsorge
Chronisch kranke oder schwerstkranke Kinder und Jugendliche können unter bestimmten Voraussetzungen nach einer Krankenhausbehandlung oder stationären Rehabilitation sozialmedizinische Nachsorge verordnet bekommen. Die Maßnahmen umfassen das Koordinieren der verordneten Leistungen sowie das Anleiten und Motivieren zu deren Inanspruchnahme durch den Patienten.
Soziotherapie
Soziotherapie ist eine Betreuungsleistung für schwer psychisch kranke Menschen, durch die Krankenhausaufenthalte vermieden werden sollen. Der Gemeinsame Bundesausschuss regelt in einer Richtlinie, wann und wie Soziotherapie verordnet werden kann.
Spezialfachärztliche Versorgung
Mit der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (kurz: ASV) entsteht ein neuer Versorgungsbereich. Die Grundidee: Patienten mit seltenen sowie schweren Erkrankungen werden von Spezialisten unterschiedlicher Fachrichtungen gemeinsam behandelt.
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV)
Lebensqualität und Selbstbestimmung schwerkranker Menschen zu fördern ist das Ziel der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV). Hier gibt es einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingen, Hinweise zur Verordnung und zum Erwerb einer spezifische Betriebsstättennummer sowie Statistiken.
Strahlendiagnostik und -therapie
Die Vereinbarung zur Durchführung von Untersuchungen in der diagnostischen Radiologie, Nuklearmedizin und von Strahlentherapie umfasst die Bereiche: allgemeine Röntgendiagnostik, Computertomographie, Knochendichtemessung (Osteodensitometrie), Strahlentherapie und Nuklearmedizin.