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Arzneimitteltherapiesicherheit

Bundeseinheitlicher Medikationsplan

Patienten haben Anspruch auf den bundeseinheitlichen Medikationsplan, wenn sie mindestens drei zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnete, systemisch wirkende Arzneimittel gleichzeitig einnehmen oder anwenden. Die Anwendung muss dauerhaft – für mindestens 28 Tage – vorgesehen sein. Zudem muss der Medikationsplan auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden, wenn der Patient dies wünscht und er Zugriff auf die Daten gewährt.

Informationen zum bundeseinheitlichen bzw. elektronischen Medikationsplan

„Mehr Sicherheit bei der Arzneimitteltherapie“

Bei der Arzneimitteltherapiesicherheit geht es nicht nur um die Sicherheit des Medikamentes an sich, sondern um den gesamten Medikationsprozess. Von der Therapieentscheidung über das Ausstellen des Rezeptes bis hin zur Therapieüberwachung – überall können Fehler passieren.

In der Broschüre „Mehr Sicherheit bei der Arzneimitteltherapie“, die die KBV gemeinsam mit der Universität Frankfurt herausgegeben hat, erhalten Ärzte hierzu praxisnahe Informationen.

WirkstoffAktuell zur Antibiotikatherapie

Grundlage für eine rationale Antibiotikatherapie sind unter anderem die korrekte Diagnosestellung, die Wahl des geeigneten Antibiotikums und die Verlaufskontrolle mit Festlegung der Behandlungsdauer.

Eine kritische Indikationsstellung dient nicht nur dem Patienten, sondern verringert auch die Kosten und reduziert die Entstehung resistenter Erreger.

Ausführliche Informationen zur rationalen Antibiotikatherapie bei Infektionen der Atem- und der Harnwege bietet WirkstoffAktuell, eine Publikation der KBV und der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft.

Die Ausgaben von WirkstoffAktuell finden Sie in unserem Archiv.

Rote-Hand-Briefe

In Rote-Hand-Briefen informieren Arzneimittelhersteller
Ärzte und Apotheker über neu bekannt gewordene Nebenwirkungen von Arzneimitteln oder, wenn fehlerhafte Chargen zurückgezogen werden müssen.
Ziel ist es, die Patienten möglichst nicht zu gefährden.

Eine ausführliche Übersicht aller bislang erschienenen Rote-Hand-Briefe finden Sie auf der Website der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft.