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SPD
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Wir unterstützen diesen Grundsatz. Besonders im ambulanten Sektor ist derzeit auch eine erhebliche Dynamik zu beobachten. Zum einen werden die Grenzen zwischen den Versorgungssektoren abgebaut, die kommunalen MVZ sowie die Großpraxen gestärkt. Zum anderen wollen die jungen Ärzt*innen sich immer öfters nicht selbständig machen, sondern bevorzugen eine attraktive Anstellung, bei der sie kein finanzielles Risiko tragen und auch nicht für Miete und Personalkosten aufkommen müssen.
Mit den Reformen der Bedarfsplanung und der Einführung eines einheitlichen Vergütungssystems, das zugleich die Vorhaltekosten absichert, werden wir diese Entwicklung unterstützen und diesen Ärzt:innen mehr work-life Balance ermöglichen, sowie den Druck beim Kampf um Privatpatienten beenden. Diejenigen, die sich selbständig machen wollen, können von der fortschreitenden Entbürokratisierung und Digitalisierung im Gesundheitswesen sowie von den kommunalen Vorteilsangeboten in unterversorgten Regionen profitieren.
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CDU/CSU
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CDU und CSU folgen dem Grundsatz „ambulant vor stationär“. Wir entwickeln die Haus- und Facharztpraxen innovativ weiter. Sie sollen eine stärkere Steuerungsfunktion der Patienten übernehmen, um zu einer besseren Koordination der Behandlungsabläufe beizutragen. Gleichzeitig müssen wir alle Berufsgruppen von Bürokratie entlasten.
Es gilt mehr Zeit für Behandlung zu schaffen. Die Arztniederlassungen von Absolventen, insbesondere im ländlichen Raum, werden wir weiter gezielt fördern, indem beispielsweise die Vorgaben der Bedarfsplanungs-Richtlinie angepasst werden. Insbesondere im ländlichen Raum brauchen wir Flexibilisierung, um den regionalen Bedürfnissen besser gerecht zu werden.
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Bündnis 90/Die Grünen
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Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ ist für uns ein wichtiges Prinzip. Dies haben wir bereits mit der Krankenhausreform aufgegriffen, indem wir die Strukturen so angepasst haben, dass eine sektorenübergreifende Versorgung erleichtert und die ambulante Behandlung gestärkt wird. Auch unser Vorschlag der Gesundheitsregionen intendiert eine bessere Versorgung und andere Anreize an der Nahtstelle zwischen dem ambulanten und dem stationären Sektor.
Um die Tätigkeit im ambulanten Bereich attraktiver zu machen, wollen wir neben den bereits erreichten Verbesserungen bei der hausärztlichen und der kinderärztlichen Vergütung in erster Linie bei den Arbeitsbedingungen ansetzen. Immer mehr junge Ärzt*innen präferieren eine angestellte Tätigkeit, weil diese insbesondere familienfreundlicher ist. Hier setzen wir mit unserem Vorschlag an, kooperative Versorgungsformen, wie etwa Gesundheitszentren, auszubauen.
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FDP
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Unser Ziel ist die stärkere Ambulantisierung von Leistungen, die nicht unbedingt im Krankenhaus erbracht werden müssen. Wir wollen künstliche Sektorenbarrieren zwischen dem ambulanten und dem stationären Versorgungsbereich konsequent abbauen und die Verzahnung und Vernetzung aller Versorgungsbereiche weiterentwickeln. Dazu wurden auf Initiative der Freien Demokraten die Hybrid-DRG eingeführt. Die Selbstverwaltung ist jetzt am Zug, die Hybrid-DRG gangbar zu machen.
Zu einer Stärkung der flächendeckenden ambulanten Versorgung gehört für uns auch, dass die ungekürzte Vergütung aller Gesundheitsberufe leistungsgerecht erfolgen muss. Dafür haben wir mit der Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen auf Betreiben der FDP noch in dieser Legislaturperiode einen wichtigen Baustein auf den Weg gebracht. Ein weiterer wichtiger Punkt, um die ärztliche Niederlassung attraktiver zu machen, ist der konsequente Abbau von Bürokratie.
Die Verbürokratisierung macht vor dem Gesundheitswesen nicht Halt. Wir wollen deshalb überflüssige Dokumentations-, Nachweis- und Berichtspflichten streichen und dafür sorgen, dass diese künftig erst gar nicht entstehen. In einem Antrag hat die Fraktion der Freien Demokraten im Bundestag die Vorschläge zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen weiter konkretisiert: PDF-Download
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Die Linke.
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Die Linke befürwortet den Grundsatz ambulant vor stationär und will die Zahl an stationären Aufenthalten senken. Dazu können ambulante, aber auch teilstationäre Angebote gefördert werden. Wir wollen die Sektorentrennung aufheben und die Kooperation zwischen Kliniken und ambulanten Einrichtungen verbessern. In der Zukunft wird es verstärkt darauf ankommen, die Arbeitsbedingungen für Ärzt*innen zu verbessern.
Jüngere Ärzt*innen wünschen sich verstärkt kollegialen Austausch, Teamarbeit, flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten sowie weniger langzeitige Bindung an eine Arbeitsstätte. Auch deswegen befürwortet Die Linke regionale Gesundheitszentren, die primärund fachärztliche sowie notfallmedizinische und kurzstationäre Versorgung aus einer Hand anbieten.
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BSW
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Das BSW setzt sich für das Ende der kostspieligen Trennung zwischen der ambulanten, Pflege- und stationären Versorgung ein. Der Gemeinsame Bundesausschuss sollte für eine vernetzte Versorgung über alle Akteure hinweg die regulatorischen Mindestanforderungen formulieren. Die engere Verzahnung von ambulanter und stationärer Krankenversorgung und gleichzeitige Stärkung der kommunalen Ebene muss einhergehen mit einer grundlegenden Reform und Integration der bisherigen getrennten Vergütungssysteme durch auf regionaler Ebene verwaltete gemeinsame Finanztöpfe. Krankenhausschließungen und die Lauterbachsche Krankenhausreform lehnen wir ab, da sie nicht in eine wirksame Entwicklungsperspektive, die auch den gezielten Aufbau und die Stärkung ambulanter Kapazitäten vorsieht, eingebunden ist.
Für uns steht fest: Die ambulante Versorgung muss gemeinwohlorientiert, flächendeckend, patientenzentriert und bedarfsorientiert sein. Die verstärkte Privatisierung muss gestoppt und zurückgedrängt werden. Eine qualitativ hochwertige Gesundheitsinfrastruktur, zu der alle Menschen Zugang haben, ist eine öffentliche Aufgabe.
Es braucht ein umfassendes Maßnahmenpaket, um die Niederlassung im ambulanten Bereich, insbesondere für junge Mediziner, attraktiver zu gestalten: Staatlich finanzierte Startförderungen und Übernahmezuschüsse für Praxen, besonders in ländlichen Regionen, bessere Arbeitsbedingungen und Vergütung für niedergelassene Ärzte und die Förderung öffentlich finanzierter interdisziplinärer Gesundheitszentren.