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Stand 15.09.2022

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Offener Brief

Mit großer Sorge um die Versorgung der Patientinnen und Patienten

Mit diesem Brief wenden sich die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten an Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach.

Im Vertrauen auf den Bestand gesetzlicher Regelungen haben sie trotz größter Belastungen ihr Terminangebot ausgebaut. Nun will der Bundesgesundheitsminister die entsprechende gesetzliche Regelung wieder streichen, die er noch vor wenigen Jahren als Bundestagsabgeordneter vehement eingefordert hatte. In dieser auch für die Praxen sehr schwierigen Zeit, trifft die Praxen dieses Vorhaben sehr hart. Die Sorge der Niedergelassenen ist groß, dass sie die Versorgung der Patientinnen und Patienten auf dem bisherigen Niveau nicht aufrecht erhalten können. 

Alle Praxen waren aufgerufen, den anliegenden Brief zu unterzeichnen und dem Bundesgesundheitsminister ein deutliches Zeichen zu setzen – letztlich für ihre Patientinnen und Patienten.

Der Brief samt Unterschriften wird dem Minister übergeben. 

Offener Brief (Text anzeigen)

Herr Minister, halten Sie Ihr Versprechen: keine Leistungskürzungen!


Sehr geehrter Herr Bundesminister, lieber Herr Kollege Lauterbach, 

mit großer Sorge um die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten wenden wir uns heute an Sie. Für uns steht die optimale Versorgung der Patientinnen und Patienten tagtäglich im Vordergrund.

Seit Jahren aber stecken wir in der ambulanten Versorgung in einer schwierigen Situation fest. Es wird für uns immer schwieriger, Kolleginnen und Kollegen für die ambulante Versorgung zu finden. Gleiches gilt für das Praxispersonal; bürokratische Anforderungen rauben uns zudem kostbare Patientenzeit, und die Digitalisierung ist derzeit noch eher Hemmnis als Unterstützung.

Trotzdem haben wir im Vertrauen auf den Bestand der gesetzlichen Regelungen das Terminangebot infolge des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) im Rahmen unserer Möglichkeiten ausgeweitet. Daneben haben wir unser Sprechstundenangebot ausgedehnt, was auch zu einer höheren Belastung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führt.

Durch die Pandemie sind weitere Herausforderungen hinzugekommen, die die Situation verschärft haben. Wir mussten die Patientenströme entzerren, haben gesonderte Infektsprechstunden angeboten, die Hygienepläne unserer Praxen angepasst, pandemiebedingte Personalausfälle in der Praxis kompensiert, auch abends und an den Wochenenden geimpft wie verrückt, Patientinnen und Patienten in Gesprächen von der Impfung überzeugt, uns mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegen Drohungen zur Wehr gesetzt etc. Außerdem haben wir neben der regulären Versorgung auch mit der Versorgung der Corona-Patientinnen und -Patienten die Kliniken und die Kolleginnen und Kollegen dort vor Überlastung geschützt. In dieser Zeit haben wir hautnah erlebt, wie alle in unseren Teams auf ganz unterschiedliche Weise weit über die Belastungsgrenze gearbeitet haben, um ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Gleichwohl wurde eine entsprechende Wertschätzung unserer Medizinischen Fachangestellten durch das Bundesministerium für Gesundheit mit einem Coronabonus versagt.

Selbstverständlich erreichen auch die politischen Ereignisse und Entwicklungen in der Welt die Praxen. Gerade angesichts der aktuellen Krisenhäufung und dadurch induzierter gesundheitlicher Beeinträchtigungen ist der Bedarf der Patientinnen und Patienten an Zuwendung durch ihre Ärzte und Psychotherapeuten besonders hoch.

Steigende Energie-, Personal- und Materialkosten bringen uns als Unternehmer und Arbeitgeber unter zusätzlichen wirtschaftlichen Druck, was auch dazu beiträgt, dass der Generationenwechsel in der ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung massiv erschwert wird.

In dieser auch für die Praxen sehr schwierigen Zeit trifft uns das Vorhaben, die auch von Ihnen bei der Erstellung des TSVG vorangetriebene Neupatientenregelung aus dem TSVG zu streichen, besonders hart. Es führt dazu, dass wir keinen Weg sehen, wie wir die Versorgung der Patientinnen und Patienten auf dem bisherigen Niveau aufrechterhalten können.

An dieser Stelle müssen wir Sie auch als Kollege darauf hinweisen, dass die Arbeitskraft und Ressourcen der Niedergelassenen und ihrer Praxisteams nicht immer weiter ausgezehrt werden können, weil sie endlich sind. Deshalb werden wir unser Angebot an unsere Patientinnen und Patienten reduzieren müssen. Der nachweisbare verbessernde Effekt des TSVG auf die zeitnahe ärztliche Behandlung von neu erkrankten Patienten wird den GKV-Versicherten damit wieder weggenommen. Das Einsparen von Versorgungskapazitäten wird unausweichlich zu einer Terminverknappung führen, welche die Bevölkerung nur als GKV-Leistungskürzung wahrnehmen kann. 

Wir appellieren daher ausdrücklich an Ihre Verantwortung, gerade auch für die Aufrechterhaltung der ambulanten medizinischen Versorgung, und bitten Sie dringend, die geplanten Änderungen zum TSVG im Gesetzentwurf für das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz zu streichen.  

Mit kollegialen Grüßen
Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner

Danke für über 50.000 Unterschriften!

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