![EBM-Logo](support/EBM_Logo.gif) | 1.7.8 | HIV-Präexpositionsprophylaxe
|
|
- Die Gebührenordnungspositionen 01920 bis 01922 können nur von Vertragsärzten berechnet werden, die über eine Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung gemäß Anlage 33 zum Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä) verfügen.
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Berlin, Stand 2024/2, erstellt am 08.05.2024