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31.2.12Definierte operative Eingriffe der Gynäkologie
  1. Die Durchführung und Berechnung von Leistungen dieses Abschnittes mit dem Ziel der Sterilisation der Frau ist nicht berechnungsfähig. Die Berechnung von Leistungen zur Sterilisation der Frau erfolgt nach der Gebührenordnungsposition 01855.
  2. Die Leistung: "Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des Uterus: Endometriumablation: Hochfrequenzablation" (OPS: 5-681.53) gemäß Nr. 39 der Anlage I "Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden" der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses mit der Kategorie TT2 beinhaltet die Durchführung einer diagnostischen Hysteroskopie in derselben Sitzung. Diese ist über die zusätzliche Angabe "Diagnostische Hysteroskopie" (OPS: 1-672) zu dokumentieren.
    Bei Durchführung der Leistung: "Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des Uterus: Endometriumablation: Hochfrequenzablation" (OPS: 5-681.53) ohne "Diagnostische Hysteroskopie" (OPS: 1-672) in derselben Sitzung sind folgende Abschläge vorzunehmen.
    GOP Abschlag in Punkten
    313191027
    31503245
    31697163
    31698164
    31822349
  3. Gynäkologische Eingriffe gemäß den OPS-Kodes 1-570.1 und 1-571.0 beinhalten die Durchführung einer Laparoskopie in derselben Sitzung.