![EBM-Logo](support/EBM_Logo.gif) | 31.2.19 | Zuschläge für zusätzlichen Hygieneaufwand
|
|
- Die Gebührenordnungspositionen dieses Abschnitts sind bei Bezug einer Förderung nach § 4 Absatz 9 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) nicht berechnungsfähig.
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Berlin, Stand 2024/2, erstellt am 08.05.2024