![EBM-Logo](support/EBM_Logo.gif) | 7.3 | Nicht in den Gebührenordnungspositionen enthaltene Kosten
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In den Gebührenordnungspositionen sind - soweit nichts anderes bestimmt ist - nicht enthalten:
- Kosten für Arzneimittel, Verbandmittel, Materialien, Instrumente, Gegenstände und Stoffe, die nach der Anwendung verbraucht sind oder die der Kranke zur weiteren Verwendung behält,
- Kosten für Einmalinfusionsbestecke, Einmalinfusionskatheter, Einmalinfusionsnadeln und Einmalbiopsienadeln.
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Berlin, Stand 2024/3, erstellt am 18.07.2024