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19466Gezielte Bestimmung von ESR1-Mutationen unter Verwendung von zirkulierender Tumor-DNA

Beschreibung

Gezielte Bestimmung von ESR1-Mutationen unter Verwendung von zirkulierender Tumor-DNA zur Indikationsstellung einer gezielten Behandlung von postmenopausalen Frauen und Männern mit Estrogenrezeptor (ER)-positivem, HER2-negativem, lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Mammakarzinom, deren Erkrankung nach mindestens einer endokrinen Therapielinie, einschließlich eines CDK 4/6-Inhibitors, fortgeschritten ist, wenn diese laut Fachinformation obligat ist

Obligater Leistungsinhalt

Abrechnungsbestimmung

zweimal im Krankheitsfall

Anmerkung

Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 19466 setzt die Anwendung eines validierten Verfahrens voraus, für das Nachweisgrenzen von <= 0,1 % Variantenallelfrequenz für die im ESR1-Gen zu bestimmenden Mutationen belegt werden können.
Der Höchstwert für die Untersuchungen nach den Gebührenordnungspositionen 19463, 19466 und 19467 beträgt 11700 Punkte im Krankheitsfall.
Die Gebührenordnungsposition 19466 ist für das Therapiemonitoring nicht berechnungsfähig.

Berichtspflicht

Nein

Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung

Ja

Gesamt (Punkte)2100
Gesamt (Euro)250,61