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Beschreibung
Bestimmung des PIK3CA- und ESR1-Mutationsstatus unter Verwendung von zirkulierender Tumor-DNA zur Indikationsstellung einer gezielten Behandlung von postmenopausalen Frauen und Männern mit Hormonrezeptor-positivem, HER2-negativem, lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Mammakarzinom bei Fortschreiten der Erkrankung nach endokriner Therapie, wenn die Bestimmung des Mutationsstatus eines der genannten Gene in einer Fachinformation obligat ist
Obligater Leistungsinhalt
Abrechnungsbestimmung
zweimal im Krankheitsfall
Anmerkung
Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 19467 setzt die Anwendung eines validierten Verfahrens voraus, für das Nachweisgrenzen von <= 0,5 % Variantenallelfrequenz für die zu bestimmenden Mutationen belegt werden können.
Der Höchstwert für die Untersuchungen nach den Gebührenordnungspositionen 19463, 19466 und 19467 beträgt 11700 Punkte im Krankheitsfall.
Die Gebührenordnungsposition 19467 ist für das Therapiemonitoring nicht berechnungsfähig.
Das Untersuchungsverfahren muss Maßnahmen zur Erkennung falsch positiver Mutationsnachweise vorsehen.
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Ja
Gesamt (Punkte) | 5850 |
Gesamt (Euro) | 698,13 |
Kassenärztliche Bundesvereinigung Berlin, Stand 2024/3, erstellt am 18.07.2024