• Top-Thema
  • Themenseite

Elektronische Patientenakte

Smartphone mit Bild zur elektronischen Patientenakte wird von einer Hand in eine andere gereicht.

Mit der elektronischen Patientenakte (ePA) haben Versicherte einen digitalen Ordner, in dem persönliche Gesundheitsdaten abgelegt werden – ob Arztbriefe oder Befundberichte beispielsweise vom letzten Besuch beim Hausarzt oder Orthopäden, Entlassbriefe aus dem Krankenhaus oder eine Liste mit den elektronisch verordneten Medikamenten. Für die gesundheitliche Versorgung bietet die ePA Chancen: Die Patientinnen und Patienten haben wichtige Unterlagen zu ihrer Gesundheit immer parat und die behandelnden Ärzte und Psychotherapeuten können darauf elektronisch zugreifen.

AUF DIESER SEITE
AUF DIESER SEITE

Neues zur ePA

Zum Schutz sensibler Patientendaten in der ePA sind mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege zum 1. Januar 2026 zwei neue Vorgaben in Kraft getreten.

Mehr Freiraum beim Einstellen von Daten in die ePA

Praxen können jetzt in begründetet Einzelfällen bei Patienten aller Altersgruppen von einer Befüllung der ePA absehen, wenn erhebliche therapeutische Gründe dagegensprechen. Ärzte und Psychotherapeuten, die von der Regelung Gebrauch machen, müssen die Gründe in der Behandlungsdokumentation festhalten. Ein möglicher Grund können beispielsweise gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohles eines Kindes sein.

Abrechnungsdaten nur noch für Versicherte sichtbar

Eine weitere Neuerung betrifft die Abrechnungsdaten. Krankenkassen dürfen die Abrechnungsdaten nur noch so in die ePA einstellen, dass ausschließlich der Patient sie sehen kann. Zuvor waren die Daten samt aller Diagnosen auch für andere Zugriffsberechtigte sichtbar.

Wissenswertes zur ePA

Arzt- und Psychotherapiepraxen gehören neben Krankenhäusern, Zahnarztpraxen und Apotheken zu den ersten Gesundheitseinrichtungen, die auf die elektronische Patientenakte zugreifen können. Ihre Aufgabe ist es, Daten wie Befundberichte, Labordaten und Arztbriefe einzustellen.

Diese Daten kommen in die ePA

Grafik eines Ordners mit diversen Dokumenten aus dem eine Ärztin einen Briefumschlag zieht.

Ärzte und Psychotherapeuten sind gesetzlich verpflichtet, eine Reihe von Daten in die ePA einzustellen, wenn sie diese in der aktuellen Behandlung erhoben haben und diese elektronisch vorliegen.

Voraussetzung ist immer, dass der Arzt oder Psychotherapeut Zugriff auf die ePA hat – der Patient dem also nicht widersprochen und auch nicht festgelegt hat, dass er bestimmte Informationen, die der Arzt einstellen muss, nicht in seiner ePA haben will, zum Beispiel den Medikationsplan oder Labordaten.

  • Datum:
  • , Dauer: 02 Minuten 29 Sekunden
ePA : So läuft es in der Praxis

Medikationsliste

Die elektronische Medikationsliste (eML) gehört zu den ersten Anwendungen der elektronischen Patientenakte. Sie enthält alle Arzneimittel, die Ärzte ihren Patienten per eRezept verordnen und die von der Apotheke abgegeben werden. 

Die Daten fließen automatisch vom eRezept-Server, auf dem die Rezepte liegen, in die elektronische Patientenakte des Patienten. Ärztinnen und Ärzte müssen nur wie gewohnt ein eRezept ausstellen und signieren. Weitere Schritte sind nicht erforderlich.

Die eML ist zusammen mit der ePA im Januar 2025 gestartet und füllt sich seitdem. Ärzte und Psychotherapeuten erhalten damit eine zusätzliche Informationsquelle und sehen darüber hinaus, ob ein Rezept tatsächlich eingelöst wurde.

Die eML ist der erste Schritt auf dem Weg zum digital gestützten Medikationsprozess. In der nächsten Ausbaustufe der ePA – geplant für 2026 – sollen der Medikationsplan sowie Daten zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit wie Körpergewicht oder Allergien in der ePA hinzukommen.

Diese Medikamente kommen in die eML

Die Medikationsliste enthält vor allem verschreibungspflichtige Arzneimittel, für die die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten übernehmen. Denn diese müssen per eRezept verordnet werden. Eine Ausnahme sind Verordnungen bei Haus- und Pflegeheimbesuchen; diese gibt es weiterhin auf Papier.

Möglich, aber nicht verpflichtend sind eRezepte außerdem für OTC-Präparate, für Privatverordnungen oder Verordnungen auf dem grünen Rezept.

Andere Medikamente wie Betäubungsmittel (BtM-Rezepte) werden vorerst weiterhin auf Papier verordnet und fließen folglich nicht in die Medikationsliste.

Angaben zur Verordnung

Die eML soll Ärzten und Psychotherapeuten einen möglichst genauen Überblick zur Medikation eines Patienten geben. Dazu sind bestimmte Informationen wie Handelsname, Wirkstoff, Wirkstärke, Form und Dosierung oder auch das Datum der Verordnung sowie der Name der Praxis und des verordnenden Arztes nötig.

Nicht alle diese Angaben werden sofort und in jedem Praxisverwaltungssystem (PVS) auf der Medikationsliste zu finden sein. Zudem wird die Liste zunächst standardmäßig als PDF-Dokument bereitgestellt. Einige PVS-Hersteller bieten bereits eine benutzerfreundlichere Version an: die Integration der Medikationsliste direkt in die Benutzeroberfläche des PVS. Damit würden Praxen auch Filterfunktionen zur Verfügung stehen und die Daten ließen sich für die eigene Behandlungsdokumentation bequem auslesen. Entsprechende Anforderungen an die eML hat die KBV zusammengefasst.

Widerspruchsmöglichkeit: Versicherte können der Liste ebenfalls widersprechen.

Download

download

Abrechnung und Vergütung

Technische Ausstattung und Finanzierung

Das benötigen Praxen für die Nutzung der ePA:

  • Anbindung an die Telematikinfrastruktur
  • Konnektor Stufe PTV4+ oder höher
  • PVS-Modul ePA 3.0 mit aktueller KOB-Zertifizierung

Finanzierung

Praxen erhalten eine monatliche Pauschale, um die Installation und den Betrieb der Telematikinfrastruktur zu finanzieren. Die sogenannte TI-Pauschale wurde vom Bundesgesundheitsministerium per Rechtsverordnung eingeführt und wird jährlich analog zur Steigerung des Orientierungswertes angepasst.

Um die TI-Pauschale zu erhalten, müssen Praxen nachweisen, dass sie verschiedene Anwendungen in der jeweils aktuellen Version unterstützen. Zusätzlich müssen sie mit notwendigen Komponenten und Diensten ausgestattet sein. Fehlt der Nachweis für eine der Anwendungen oder Dienste, wird die monatliche TI-Pauschale um 50 Prozent reduziert. Fehlen mehrere Anwendungen, wird keine TI-Pauschale gezahlt.

Informationen zur Höhe der TI-Pauschale

KOB-Zertifizierung der Software

Die PVS-Hersteller sind verpflichtet, ihre Software von der gematik zertifizieren zu lassen. Nur Systeme, die das Verfahren zur Konformitätsbewertung (KOB) erfolgreich durchlaufen haben, dürfen auch für die Abrechnung eingesetzt werden.

Für die Praxen, deren Systeme die KOB-Zertifizierung noch nicht haben, gilt seit 1. Januar 2026 eine Übergangsregelung, die die KBV per Richtlinie erlassen hat. Sie können das alte System nun noch neun Monate für ihre Abrechnung nutzen. Eine Übergangsfrist von bis zu 18 Monaten kann gewährt werden, wenn ein Arzt oder Psychotherapeut demnächst seine Praxis aufgeben will und für ihn ein PVS-Wechsel nicht mehr in Frage kommt. Das gleiche gilt bei Krankheit oder Elternzeit. Arztgruppen wie Laborärzte und Pathologen, die keinen Patientenkontakt haben, sind gänzlich ausgenommen.

Informationen der gematik zur Konformitätsbewertung

Fortbildung für Ärzte und Psychotherapeuten

  • Datum:
  • , Dauer: 01 Stunden 13 Minuten 31 Sekunden
Fortbildung zur ePA

Mit einem Fortbildungsangebot unterstützt die KBV Praxen dabei, sich auf die ePA vorzubereiten. Dabei geht es vor allem um medizinische, rechtliche und technische Aspekte.

Die Fortbildung mit 10 Multiple-Choice-Fragen steht im Fortbildungsportal zur Verfügung. Bei erfolgreicher Teilnahme erhalten Ärzte und Psychotherapeuten 6 Fortbildungspunkte.

Zur Themenseite Fortbildungsportal

Download

download

Informationen für Praxen

Zur Information der Patientinnen und Patienten

PraxisNachrichten-Serie zur ePA

Rechtsgrundlagen

rechtsquelle