IT-Sicherheit

Basis-Infrastruktur für die Datensicherheit

Konkret beschreibt die Richtlinie eine Basis-Infrastruktur für die Datensicherheit – zum Beispiel aktueller Virenschutz, Firewall, Updates, Patches oder Backups. Die konkreten Anforderungen stehen in den fünf Anlagen der Richtlinie und werden dort erläutert (siehe unten).
Dabei wird nach Praxisgröße und Ausstattung unterschieden. Hierbei gilt: Je digitaler die eigene Praxis arbeitet, desto höher sind die Sicherheitsanforderungen – und entsprechend mehr muss der Praxisinhaber oder die Praxisinhaberin für IT-Sicherheit tun.
Generell muss sowohl die Hardware als auch die Software geschützt werden, ebenso die Anbindung ans Internet und die dezentralen Komponenten der Telematikinfrastruktur, die in der Praxis stehen, also etwa das Kartenlesegerät oder der Konnektor.
Aber auch das Praxispersonal gehört dazu: Es muss für Informationssicherheit sensibilisiert und entsprechend geschult werden. Hierbei bietet die KBV den Praxen Unterstützung in Form von Musterdokumenten und Schulungsmaterialien.
Wichtig zu wissen: Die Richtlinie ist ein Gesetzesauftrag (Paragraf 390 SGB V). Die KBV erstellt und aktualisiert sie unter anderem im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und orientiert sich an dessen Vorgaben und Empfehlungen. Dabei achtet die KBV darauf, den Aufwand für die ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen möglichst gering zu halten.
Hinweis: Was tun im IT-Notfall?
Bei einem IT-Notfall ist schnelles Handeln gefordert. Das BSI bietet hierzu die IT-Notfallkarte „Verhalten bei IT-Notfällen“.
Basis-Anforderungen, die alle Praxen erfüllen müssen
Praxisgröße und Ausstattung
Die IT-Sicherheitsrichtlinie unterscheidet nach Praxisgröße und Ausstattung. Je digitaler die Praxis arbeitet und je mehr digitale Komponenten und Anwendungen zum Einsatz kommen, desto mehr beziehungsweise höhere Anforderungen gelten.
Anlagen zur IT-Sicherheitsrichtlinie
So unterstützt die KBV
PraxisNachrichten zur IT-Sicherheit

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Zertifizierte IT-Dienstleister
In einem Verzeichnis hat die KBV die IT-Dienstleister aufgeführt, die speziell für die Umsetzung der Vorgaben aus der IT-Sicherheitsrichtlinie zertifiziert wurden. Dies ist ein optionales Angebot. Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber können sich auch für einen nicht zertifizierten Dienstleister entscheiden, wenn sie sich Hilfe holen möchten.