Themenseite

IT-Sicherheit

Arzt mit Kittel und Stethoskop sitzt am Schreibtisch und schaut in einen aufgeklappten Laptop. Im Hintergrund verschwommen ein Regal mit Ordnern und einem Teddy.

In jeder Praxis müssen die verarbeiteten Daten und Informationen sicher sein, insbesondere wenn es sensible Daten sind. Verantwortlich dafür ist stets der Praxisinhaber oder die Praxisinhaberin. Er oder sie muss auch dafür sorgen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicher mit den anvertrauten und verarbeiteten Daten umgehen. Zu beachten sind dabei die berufsrechtlichen Vorgaben, etwa zur ärztlichen Schweigepflicht, aber auch die EU-Datenschutzgrundverordnung. Weil Daten zunehmend elektronisch erfasst und verarbeitet werden und weltweit die Cyberkriminalität zunimmt, kommt der IT-Sicherheit eine immer größere Bedeutung zu. Dabei spielt die IT-Sicherheitsrichtlinie der KBV eine wichtige Rolle. Sie bietet den verantwortlichen Praxisinhabern und Praxisinhaberinnen einen verlässlichen Rahmen und zugleich Orientierung, was sie bezüglich der IT-Sicherheit in ihrer Praxis tun müssen.

AUF DIESER SEITE

Basis-Infrastruktur für die Datensicherheit

  • Datum:
  • , Dauer: 02 Minuten 15 Sekunden
IT-Sicherheitsrichtlinie im Überblick

Konkret beschreibt die Richtlinie eine Basis-Infrastruktur für die Datensicherheit – zum Beispiel aktueller Virenschutz, Firewall, Updates, Patches oder Backups. Die konkreten Anforderungen stehen in den fünf Anlagen der Richtlinie und werden dort erläutert (siehe unten).

Dabei wird nach Praxisgröße und Ausstattung unterschieden. Hierbei gilt: Je digitaler die eigene Praxis arbeitet, desto höher sind die Sicherheitsanforderungen – und entsprechend mehr muss der Praxisinhaber oder die Praxisinhaberin für IT-Sicherheit tun.

Generell muss sowohl die Hardware als auch die Software geschützt werden, ebenso die Anbindung ans Internet und die dezentralen Komponenten der Telematikinfrastruktur, die in der Praxis stehen, also etwa das Kartenlesegerät oder der Konnektor.

Aber auch das Praxispersonal gehört dazu: Es muss für Informationssicherheit sensibilisiert und entsprechend geschult werden. Hierbei bietet die KBV den Praxen Unterstützung in Form von Musterdokumenten und Schulungsmaterialien. 

Wichtig zu wissen: Die Richtlinie ist ein Gesetzesauftrag (Paragraf 390 SGB V). Die KBV erstellt und aktualisiert sie unter anderem im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und orientiert sich an dessen Vorgaben und Empfehlungen. Dabei achtet die KBV darauf, den Aufwand für die ärztlichen und psychotherapeutischen Praxen möglichst gering zu halten.

Hinweis: Was tun im IT-Notfall?

Bei einem IT-Notfall ist schnelles Handeln gefordert. Das BSI bietet hierzu die IT-Notfallkarte „Verhalten bei IT-Notfällen“.

info

Basis-Anforderungen, die alle Praxen erfüllen müssen

Praxisgröße und Ausstattung

Die IT-Sicherheitsrichtlinie unterscheidet nach Praxisgröße und Ausstattung. Je digitaler die Praxis arbeitet und je mehr digitale Komponenten und Anwendungen zum Einsatz kommen, desto mehr beziehungsweise höhere Anforderungen gelten. 

Anlagen zur IT-Sicherheitsrichtlinie

download

So unterstützt die KBV

PraxisNachrichten zur IT-Sicherheit

Titelbild PraxisWissen IT-Sicherheit
  • Top-Thema
  • Publikation
  • Aktualisierungsdatum:
  • PraxisWissen
  • Top-Thema
  • Video
  • Aktualisierungsdatum:
  • Dauer:
leeres Teaserbild download
Publikation
  • Aktualisierungsdatum:
  • PraxisInfo

Zertifizierte IT-Dienstleister

In einem Verzeichnis hat die KBV die IT-Dienstleister aufgeführt, die speziell für die Umsetzung der Vorgaben aus der IT-Sicherheitsrichtlinie zertifiziert wurden. Dies ist ein optionales Angebot. Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber können sich auch für einen nicht zertifizierten Dienstleister entscheiden, wenn sie sich Hilfe holen möchten.

link-allgemein

Rechtsgrundlagen

rechtsquelle

Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter