Dr. Sibylle Steiner, Mitglied des Vorstands der KBV:
Wie sieht Ihr Fazit zum GeDIG aus?
Das GeDIG hat Licht und Schatten. Klar auf der Schattenseite beim GeDIG ist das Thema, dass die Möglichkeit der Krankenkassen erweitert werden soll, Daten aus der elektronischen Patientenakte zu nutzen und die Versicherten hier entsprechend zu informieren. Wir haben das damals schon 2024 mit dem GDNG kritisiert. Jetzt soll die Möglichkeit sogar noch erweitert werden. Das sind letztendlich Screening-Maßnahmen durch die Krankenkassen ohne nachgewiesenen Nutzen. Sie führen zu einer Verunsicherung von Patientinnen und Patienten, auch zu Fehlversorgung. Aus unserer Sicht schwächen sie auch die Akzeptanz der elektronischen Patientenakte.
Inwiefern?
Wenn man zum Beispiel jetzt die Möglichkeit nimmt, dass Krankenkassen über Herz-Kreislauf-Erkrankungen informieren sollen oder Risiken für Herz-Kreislauf-Erkrankungen bei ihren Versicherten hierzu Hinweise geben sollen, da muss man ganz klar sagen: Auf der einen Seite versucht der Gesetzgeber im Beitragssatzstabilisierungsgesetz mehr Evidenz für Leistungen zu generieren. Der GBA soll zum Beispiel seine Gesundheitsuntersuchungen überarbeiten und auf der anderen Seite sollen hier die Krankenkassen Screening-Maßnahmen einführen können ohne systematischen Nutzennachweis. Das ist völlig inakzeptabel und konterkariert und schädigt auch die vertrauensvolle Arzt- oder beziehungsweise Arzt-Patient- oder Arzt-Psychotherapeuten-Beziehung.
Was bewerten Sie positiv?
Was wir sehr positiv sehen, und das haben wir auch wirklich jetzt, muss man beinahe sagen, jahrelang gefordert, ist, dass Maßnahmen ergriffen werden, dass die TI insgesamt stabiler läuft. Das ist für die Praxen sehr, sehr wichtig, weil sie eben mit dieser Instabilität auch sehr viel Zeit verlieren, Digitalisierungsprozesse eben nicht effizient sind, wenn die TI-Betriebsstabilität nicht gewährleistet ist. Was aus unserer Sicht notwendig wäre, ist, die Gematik soll zukünftig neue TI-Anwendungen pilotieren können. Das ist eine Möglichkeit. Hier sollten wir eindeutig auch eine gesetzliche Verpflichtung verankern. Das hat sich bewährt vor einem bundesweiten Rollout, die Dinge zu pilotieren, wenn man zum Beispiel jetzt an die Einführung der elektronischen Patientenakte, aber auch das eRezepts denkt.
Gibt es weitere positive Punkte?
Was wir auch ausdrücklich begrüßen, ist, dass die Praxen zukünftig ein Recht auf Interoperabilität haben, dass die Hersteller kostenfrei Patientendaten aus den PVS-Systemen in interoperablem Format zur Verfügung stellen müssen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen bekommen ein Recht zur Digitalberatung gegenüber den Praxen. Das sind sicherlich Entwicklungen, die wir positiv sehen. Auch ein Schritt in die richtige Richtung ist, dass nicht nur die Interoperabilität eine stärkere Rolle spielen soll, sondern auch der tatsächliche Anwendernutzen. Umso unverständlicher ist es aber, dass die Praxen weiterhin sanktioniert werden sollen bis hin zum Abrechnungsausschluss, nämlich dann, wenn ihre Systeme diese neuen Anforderungen nicht erfüllen. Das ist völlig unverhältnismäßig und wir fordern nach wie vor, dass diese Regelung, was ja einen Honorarausschluss beziehungsweise einen Abrechnungsausschluss bedeutet, dass diese Regelung im Gesetz gestrichen wird.
Wie werden die Weichen für die digitale Patientensteuerung gestellt?
Vor die Klammer muss man ziehen, dass man letztendlich erst Strukturen schaffen sollte, wie eine solche Patientensteuerung auszusehen hat, um dann die digitalen Elemente einzuführen. Jetzt möchte das BMG und der Gesetzgeber das umgekehrt machen. Man schafft erst die digitalen Elemente und definiert dann die Versorgungssteuerung. Was jetzt die einzelnen digitalen Weichenstellungen angeht, das Ganze soll ja beginnen mit der Möglichkeit des digitalen Versorgungseinstiegs. Das ist die Möglichkeit für die Versicherten, dann in akuten und dringlichen Fällen auch eine medizinische Ersteinschätzung zu durchlaufen und eine Terminvermittlung über die 116117 zu bekommen. Das Ganze soll der Einstieg über die elektronische Patientenakte der Versicherten erfolgen. Das ist weder diskriminierungsfrei, noch entspricht es der Versorgungsrealität, weil gerade mal 5 % der Versicherten tatsächlich eine ePA-App haben, die sie dazu bräuchten. Also an dem Punkt sehen wir klar auch, dass gleichberechtigt der Zugang über die 116117-App oder online möglich sein müsste. Insgesamt muss man natürlich sagen, und das ist aus unserer Sicht auch der zentrale Punkt, dass diejenigen Versicherten, die bereits in hausärztlicher und fachärztlicher Betreuung sind, dass die natürlich diesen digitalen Versorgungseinstieg eben nur in akuten oder dringlichen Fällen benötigen, dass das ein zusätzliches Angebot ist.
Was ist für die elektronische Überweisung geplant?
Was wir positiv einschätzen und das beruht auch letztendlich auf einem Vorschlag des KV-Systems, ist, dass die elektronische Überweisung zukünftig über einen Versorgungsfachdienst bei der Gematik laufen soll. Das bedeutet, dass natürlich der Zugriff auch möglich ist auf diese elektronische Überweisung. Unabhängig davon, ob der Versicherte eine elektronische Patientenakte hat oder nicht. Hier müssten aus unserer Sicht die Zugriffsrechte noch erweitern, nämlich das Praxispersonal, aber genauso auch die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigung zugreifen können.
Das GeDIG macht auch klare Vorgaben zur digitalen Bedarfseinschätzung…
Hier schießt der Gesetzgeber oder das BMG über das Ziel hinaus. Das sind sehr detaillierte Vorgaben, die wir zum einen für nicht praktikabel halten und auf der anderen Seite auch für versorgungsfern, weil im Grunde genommen ist ja die Frage der Bedarfseinschätzung und der Dringlichkeit eines Termins, das ist eine zutiefst medizinisch inhaltliche Entscheidung. Hier sehen wir auch keine Rolle der Krankenkassen im Sinne der ökonomischen Weichenstellung, sondern letztlich müsste medizinisch inhaltlich geregelt werden und der Gesetzgeber regelt das in einer ganz hochgradigen methodischen und inhaltlichen Detailtiefe, die in der Form auch gar nicht umsetzbar sein wird.
Die Praxen tragen die ePA: Erkennt die Politik das an?
Nein, das sehen wir absolut nicht in ausreichendem Maße. Das ist richtig. Die Praxen sind diejenigen, die die ePA befüllen. Wir haben mittlerweile über 100 Millionen Dokumente, die im Prinzip im Wesentlichen oder größtenteils von den Praxen eingestellt wurden und im Gegenteil eigentlich, die Finanzierung für die Befüllung der ePA soll ja durch das Beitragssatzsicherungsgesetz gestrichen werden. Also insofern erkennt das BMG auch nicht an, dass die Praxen letztendlich diejenigen sind, die die ePA mit Leben erfüllen.
Wie stehen Sie zu den weiteren Plänen zur ePA?
Also der Gesetzgeber hat ja einige Regelungen auch aufgenommen, um die elektronische Patientenakte weiterzuentwickeln. Was wir hier für falsch halten, ist, dass das elektronische Betäubungsmittelrezept erst 2028 kommen soll. Das wäre viel früher notwendig. Erstens mal haben wir in der Praxis nach wie vor Papierverordnungen und elektronische Verordnungen durch die Papierverordnung der Betäubungsmittel und auf der anderen Seite ist dadurch auch die elektronische Medikationsliste in der elektronischen Patientenakte nicht vollständig. Schon allein aus Arzneimitteltherapiesicherheitsgründen wäre hier die Übersicht auch über die verordneten Betäubungsmittel natürlich notwendig. Das ist völlig unverständlich, dass das noch bis 2028 dauern wird, wo man letztendlich vor vier Jahren das E-Rezept eingeführt hat.
Welche Dinge erwarten Sie zusätzlich von der Politik?
Also im Hinblick auf die digitalen Weichenstellungen für die Primärversorgung müsste vor allem klargestellt werden, dass diese Finanzierung des Ausbaus der 116117, was ja eine infrastrukturelle Aufgabe ist, dass das ein Element der Daseinsvorsorge ist und nicht weiterhin über die Vergütung der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen erfolgen kann. Hier fehlt auch der entscheidende Schritt bislang noch im Gesetz, und auf der anderen Seite wird über die Streichung der TSVG-Zuschläge bei den Fachärzten letztendlich den Fachärzten auch die Basis entzogen, hier die notwendigen dringlichen Termine dann auch anzubieten im Rahmen eines primärärztlichen Versorgungssteuerungssystems. Und hier passt das alles nicht zusammen, was der Gesetzgeber auf der einen Seite durch digitale Weichenstellungen regelt und aber auf der anderen Seite durch strukturelle entsprechende Maßgaben eben nicht regelt.