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Ambulante spezialfachärztliche Versorgung

Teilnahme, Krankheitsbilder, Abrechnung

Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung, kurz ASV, ist ein Behandlungsangebot für Patientinnen und Patienten, die an einer seltenen oder schweren Erkrankung mit besonderem Krankheitsverlauf leiden. Das Besondere: Die Behandlung erfolgt durch interdisziplinäre Ärzteteams in Praxen und Kliniken. Vertragsärzte und Krankenhausärzte übernehmen gemeinsam die ambulante hochspezialisierte Versorgung und das zu gleichen Rahmenbedingungen.

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Der Versorgungsbereich im Überblick

Interdisziplinär und sektorenverbindend sind Kennzeichen der ASV. Doch wie funktioniert der Versorgungsbereich? Wer übernimmt die Behandlung der Patientinnen und Patienten, wie sind die Strukturen und wer arbeitet mit wem zusammen? Wir stellen Ihnen die wichtigsten Regeln vor.

Vorteile der ASV auf einen Blick

  • Zusammenarbeit von Vertragsärzten und Krankenhausärzten unterschiedlicher Fachdisziplinen
  • Gleiche Wettbewerbsbedingungen für Praxen und Krankenhäuser
  • Vergütung zu festen Preisen und extrabudgetär ohne Mengenbegrenzung
  • Bundesweit einheitliche Regelungen
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Teilnahme

Sie möchten als Ärztin oder Arzt in der ASV arbeiten? Die Teilnahme ist nicht so kompliziert, wie es auf den ersten Blick vielleicht aussieht. Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt den Weg in die ASV.

ASV-Servicestelle

Alle Informationen zum Antrag einer ASV-Teamnummer finden Sie online bei der ASV-Servicestelle.

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Abrechnung und Vergütung

Sie steht jedes Quartal an: die Abrechnung der ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen. Hier erfahren Sie, wie die Abrechnung in der ASV abläuft, was die Besonderheiten sind und was Sie beachten müssen. Darüber hinaus informieren wir Sie darüber, wie ASV-Leistungen vergütet werden.

Verordnungen und Formulare

AU-Bescheinigungen, Reha-Anträge, Überweisungen, Verordnungen – auch in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung werden Formulare benötigt. Ärztinnen und Ärzte nutzen für ihre ASV-Patientinnen und Patienten die Formulare der vertragsärztlichen Versorgung – mit Ausnahme des Papierrezepts für Arzneimittel.

Wichtig ist, dass der „ASV-Fall“ gekennzeichnet wird. Ansonsten könnte es passieren, dass zum Beispiel eine Verordnung für ASV-Patientinnen und ASV-Patienten fälschlicherweise den vertragsärztlichen Leistungen der Praxis zugeordnet wird.

ASV-Krankheitsbilder

In der ASV werden Patientinnen und Patienten mit komplexen, schwer therapierbaren Krankheiten behandelt. Sie sind an Krebs oder Rheuma erkrankt oder leiden an einer seltenen Erkrankung, die eine interdisziplinäre Zusammenarbeit von Ärztinnen und Ärzten erfordert.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die Aufgabe, für die einzelnen Krankheitsbilder in jeweils einer Anlage zur ASV-Richtlinie festzulegen, wie der Behandlungsumfang aussieht und welche Anforderungen es an Teilnehmer, Ausstattung und Qualitätssicherung gibt.

Besonderer Krankheitsverlauf

Seltene Erkrankungen

Rechtsgrundlagen

rechtsquelle

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