Selektivverträge und Versorgungskonzepte

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Selektivverträge

Selektivverträge ergänzen die kollektivvertragliche Versorgung und ermöglichen es, neue Versorgungskonzepte für Patientinnen und Patienten zu erproben. Die Vertragspartner können flexibel auf die Erfordernisse eingehen, die bei besonderen Versorgungsformen oder auch bei der Behandlung bestimmter Krankheiten bestehen.

Gemeinsam mit ärztlichen Berufsverbänden, Kassenärztlichen Vereinigungen und weiteren Partnern bietet die AG Vertragskoordinierung – vertreten durch die KBV – den gesetzlichen Krankenkassen die bundesweite Umsetzung von Selektivverträgen an. Dies erfolgt auf der Grundlage von Paragraf 73b SGB V (hausarztzentrierte Versorgung) und Paragraf 140a SGB V (besondere Versorgung). Einschreiben können sich alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, die die jeweiligen Qualitätsanforderungen erfüllen.

Zu folgenden Themen wurden bislang Selektivverträge abgeschlossen: Hausarztzentrierte Versorgung, Versorgungsangebote in der Schwangerschaft sowie Versorgungsangebote für Kinder und Jugendliche.

Hausarztzentrierte Versorgung

Versorgungsangebote in der Schwangerschaft

Versorgungsangebote für Kinder und Jugendliche

Versorgungskonzepte

Zu verschiedenen Versorgungsprozessen hat die KBV mit Kassenärztlichen Vereinigungen und ärztlichen Berufsverbänden innovative Versorgungskonzepte entwickelt, die zwar nicht in allen Fällen in Selektivverträge überführt wurden. Einige Versorgungskonzepte lieferten aber wichtige Impulse für die kollektivvertragliche Versorgung im Rahmen des Bundesmantelvertrags-Ärzte, von Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses oder für die Erprobung in Projekten des Innovationsfonds.

So ist das Konzept zur Palliativversorgung in die Vereinbarung zur besonders qualifizierten und koordinierten palliativ-medizinischen Versorgung eingegangen (Anlage 30 zum BMV-Ärzte). Weitere Beispiele für erfolgreiche Versorgungskonzepte sind HIV-Schwerpunktpraxen auf Grundlage der Qualitätssicherungsvereinbarung HIV/Aids sowie das Innovationsfondsprojekt NPPV – Verbesserte Versorgung psychischer und neurologischer Erkrankungen.

Auswahl an Versorgungskonzepten

AG Vertragskoordinierung

Die AG Vertragskoordinierung wurde 2007 von der KBV und 15 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) gegründet. Ziel ist es, die Kompetenzen des KV-Systems zu bündeln und den gesetzlichen Krankenkassen eine bundesweit einheitliche Umsetzung von Selektivverträgen anzubieten.

Gemäß dem Gesellschaftsvertrag besteht der Zweck der AG darin, den Abschluss von Verträgen der KVen mit Krankenkassen nach Paragraf 73b SGB V (hausarztzentrierte Versorgung) und Paragraf 140a SGB V (besondere Versorgung) zu koordinieren, um die Möglichkeiten bundesweiter Verträge auszuschöpfen. Die Geschäftsstelle liegt bei der KBV.

Mit der AG Vertragskoordinierung garantieren die KVen Qualität und Innovation bundesweit und aus einer Hand und sind damit Dienstleister für Ärzte, Versicherte und Krankenkassen. Umgesetzt wird dieses Versprechen durch eine starke regionale Struktur in der Fläche, bestehend aus festen Ansprechpartnern in den KVen. Die fachliche Zusammenarbeit gewährleistet eine praxisnahe Umsetzung der Verträge und ermöglicht die Weiterentwicklung der ambulanten Versorgung im innovativen Bereich der neuen Vertrags- und Versorgungsformen.

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