Antibiotika
Medikationskatalog
Die rationale Antibiotikatherapie von Infektionen der oberen und unteren Atemwege wie auch der Harnwege gehört zu den insgesamt 14 Indikationen des Medikationskataloges. Abhängig von der Evidenz werden Antibiotika als „Standard“, „Reserve“ oder „nachrangig“ eingestuft. Mit dem Medikationskatalog will die KBV eine leitliniengerechte und patientenorientierte Verordnungsentscheidung beim Einsatz von Antibiotika erleichtern. Es werden nur die im ambulanten Bereich primär eingesetzten oralen Arzneimittel bewertet.
Der Medikationskatalog zur rationalen Antibiotikatherapie berücksichtigt folgende Indikationen:
Infektionen der oberen Atemwege
- akute Tonsillopharyngitis
- akute Otitis media
- akute Rhinosinusitis
Infektionen der unteren Atemwege
- akute Exazerbation der chronischen obstruktiven Lungenerkrankung
- leichtgradige ambulant erworbene Pneumonie
- Pertussis
Infektionen der Harnwege
- unkomplizierte Zystitis
- unkomplizierte Pyelonephritis
WirkstoffAktuell
Die Publikation wurde von der KBV in Zusammenarbeit mit der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft erstellt. Neue Ausgaben erscheinen nicht mehr.
WirkstoffAktuell informiert über den rationalen Einsatz von Antibiotika bei akuten Atemwegsinfekten und unkomplizierten Harnwegsinfekten. Ärztinnen und Ärzte erhalten Empfehlungen für eine richtige Diagnosestellung und die Wahl eines geeigneten Antibiotikums. Immerhin dient eine kritische Indikationsstellung nicht nur den Patientinnen und Patienten, sondern reduziert auch die Entstehung resistenter Erreger.
Erst lesen, dann punkten
Zur rationalen Antibiotikatherapie von oberen Atemwegsinfekten bietet die KBV eine Fortbildung für Ärztinnen und Ärzte an.
Um die ambulante MRSA-Versorgung geht es bei einer weiteren Fortbildung im Zusammenhang mit Antibiotika. Sie informiert über die Diagnostik und Behandlung von Patientinnen und Patienten, die mit dem Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) infiziert sind. Die erfolgreiche Teilnahme berechtigt zur Abrechnung der Leistungen des Abschnittes 30.12 EBM.
Innovationsfondsprojekte
Mit dem Innovationsfonds fördert der Gemeinsame Bundesausschuss die Erprobung von neuen, sektorenübergreifenden Versorgungsformen und Projekten zur Versorgungsforschung. Für Förderschwerpunkte und Fördermittel ist der Innovationsausschuss zuständig, dem unter anderem die KBV angehört.
Seit Einrichtung des Innovationsfonds 2016 wurden bereits mehr als 500 Projekte gefördert. Darunter finden sich auch Projekte zur Förderung einer rationalen Antibiotikatherapie und damit der Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit.