Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12b Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist bestrebt, diesen Webauftritt im Einklang mit § 12a BGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.kbv.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Vorgaben der BITV 2.0 bzw. der harmonisierten Europäische Norm (EN) 301 549 weitestgehend vereinbar. Eine Prüfstelle des BIK BITV-Test Prüfverbundes hat die Entwicklung dieser Website durchgehend begleitet. 

Von diesem Entwicklungsprozess ausgenommen sind die folgenden Angebote auf der Website. Deren Inhalte sind nicht oder nur teilweise barrierefrei zugänglich. Eine kontinuierliche Verbesserung der Zugänglichkeit ist in Arbeit oder geplant.

Dokumente:

Der überwiegende Teil der zum Download angebotenen Dokumente ist barrierefrei. Wir arbeiten daran, alle Dokumente barrierefrei zu machen. Für einzelne Dokumente ist dies nicht umsetzbar. Das betrifft vor allem Dokumente, die Dritte der KBV zur Veröffentlichung bereitgestellt haben.

Formular für das Einreichen von Statistiken zu psychotherapeutischen Gutachten:

Es handelt sich um ein komplexes Formular, das nur mit großem technischen Aufwand barrierefrei gemacht werden könnte. Das Formular ist ausschließlich für eine spezifische Nutzergruppe über eine personalisierte Gutachter-ID erreichbar.

Anwendungen:

  • Gesundheitsdaten: Es werden statistische Informationen grafisch dargestellt. Alternativ sind die Daten als Excel-Tabellen erhältlich. Diese sind zum Teil sehr umfangreich. Diese Komplexität kann eine Barriere darstellen. 
  • Sicherstellungsatlas und Praxisnetzeatlas: Die Inhalte können auf geografischen Karten ausschließlich visuell wahrgenommen werden.

Hilfsangebot

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 1. Juli 2025 selbst erstellt.

Feedback zur Barrierefreiheit

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über nicht barrierefreie Inhalte einholen.

Kassenärztliche Bundesvereinigung KdöR
Herbert-Lewin-Platz 2
10623 Berlin

E-Mail: online-redaktion@kbv.de 

Durchsetzungsverfahren

Sollte im direkten Kontakt mit der KBV keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle.

Kontakt Schlichtungsstelle:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 185272805

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

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