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Arzneimitteltherapiesicherheit

Die Sicherheit eines Arzneimittels ist wichtig, unerwünschte Arzneimittelwirkungen sind deshalb zu melden. Auch der Medikationsprozess von der Verordnungsentscheidung über das Ausstellen des Rezeptes bis hin zur Therapieüberwachung spielt eine wichtige Rolle.

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Unerwünschte Arzneimittelwirkungen

Ärzte, aber auch Apotheker und Zahnärzte, sind nach der jeweiligen Berufsordnung verpflichtet, unerwünschte Arzneimittelwirkungen an die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) zu melden.

Nach der Zulassung eines Arzneimittels zeigt sich häufig erst in der Anwendung unter Alltagsbedingungen an vielen Patientinnen und Patienten, wie sicher und zuverlässig ein Arzneimittel wirklich ist. Die Meldung von Nebenwirkungen trägt zum Erkenntnisgewinn über neue Arzneimittel bei und hilft, deren Sicherheit zu erhöhen.

Rote-Hand-Briefe

Pharmazeutische Unternehmer informieren in sogenannten Rote-Hand-Briefen über neu erkannte, bedeutende Arzneimittelrisiken und Maßnahmen zur Risikominimierung. Die Informationen stellen den neuesten wissenschaftlichen Kenntnisstand dar und gehen in die Fach- und Gebrauchsinformation der betroffenen Arzneimittel ein. Sie sind daher auch in der ärztlichen Praxis sorgfältig zu berücksichtigen.

Mein PraxisCheck

Eine regelmäßige Selbstbewertung gehört zum Qualitätsmanagement in Praxen und MVZ. Das Online-Tool der KBV „Mein PraxisCheck“ ermöglicht einen schnellen Überblick darüber, wie gut die eigene Einrichtung in verschiedenen Bereichen aufgestellt ist. Zu den Themenbereichen gehört die Arzneimitteltherapiesicherheit.

Der PraxisCheck beinhaltet Fragen zu wichtigen Aspekten der Arzneimitteltherapiesicherheit und der Arzneimittelverordnung: Werden relevante Besonderheiten der Patienten bei einer Verordnung berücksichtigt? Ist geregelt, wer wann einen Medikationsplan erhält? Können Sie Ihre Patienten noch besser über die richtige Arzneimittelanwendung informieren? Haben Sie Risiken bei Dauerverordnungen im Blick?

Am Ende jeder Selbstbewertung gibt es ein PDF-Dokument, das neben hilfreichen Tipps zur Verbesserung des Qualitätsmanagements eine Grafik beinhaltet, die zeigt, wie die eigene Praxis im Vergleich zu anderen Teilnehmenden abgeschnitten hat. Der Selbsttest ist ein kostenloser Service für Niedergelassene und Praxisteams.

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Priscus-Liste

Häufig leiden ältere Menschen an mehreren chronischen Erkrankungen und nehmen deshalb verschiedene Arzneimittel ein. Durch Alterungsprozesse sind sie allerdings stärker von Nebenwirkungen betroffen als jüngere Menschen. Die sogenannte Priscus-Liste soll die Arzneimitteltherapie bei älteren Patienten sicherer machen, indem sie hilft, ungeeignete Medikamente, Interaktionen und Nebenwirkungen zu vermeiden.

Konkret umfasst sie Arzneimittel, die für Personen ab 65 Jahren möglicherweise ungeeignet sind und vermieden werden sollten. Zudem enthält die Übersicht Therapiealternativen und weitere Empfehlungen für die klinische Praxis. Für den Fall, dass die Verordnung eines auf der Priscus-Liste aufgeführten Arzneimittels nicht vermeidbar ist, werden Dosierungsvorschläge und Überwachungshinweise aufgeführt.

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Aktionsplan Arzneimitteltherapiesicherheit

Der Aktionsplan ist eine Initiative des Bundesgesundheitsministeriums zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit in Deutschland. Er sieht verschiedene Maßnahmen vor, die dabei helfen sollen, unerwünschte Arzneimittelwirkungen, die auf Medikationsfehlern basieren, zu vermeiden. Darüber hinaus sollen die Gesundheitskompetenz der Versicherten sowie die Patientenorientierung im Gesundheitswesen gestärkt, die interprofessionelle Zusammenarbeit gefördert und die Möglichkeiten der Digitalisierung genutzt werden.

Der Aktionsplan besteht seit 2007 und wird regelmäßig fortgeschrieben. Die KBV ist Mitglied in der Koordinierungsgruppe, die bei der AkdÄ eingerichtet wurde.

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