Praxisnachricht
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ZEPAI: Angepasster COVID-19-Impfstoff Comirnaty für alle Altersgruppen bestellbar

Arztpraxen können den an die Omikron-Variante LP.8.1 angepassten COVID-19-Impfstoff von BioNTech/Pfizer jetzt erstmals für die Woche ab dem 15. September bestellen. Das Vakzin steht nach Angaben des Zentrums für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika für alle Altersgruppen zur Verfügung.

Comirnaty LP.8.1 von BioNTech/Pfizer ist seit Kurzem in der Europäischen Union zugelassen und kann zur Grundimmunisierung und für Auffrischimpfungen eingesetzt werden. Nach Angaben des Zentrums für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika (ZEPAI) am Paul-Ehrlich-Institut steht das neue Vakzin in drei Dosierungen zur Verfügung – für Personen ab 12 Jahren (Fertiglösung), für 5- bis 11-Jährige (Fertiglösung) sowie für Säuglinge und Kleinkinder ab 6 Monaten bis 4 Jahre (Konzentrat).

Eine erste Auslieferung des angepassten mRNA-Impfstoffs an die Praxen soll laut ZEPAI am 15. September erfolgen. Dazu reichen Ärztinnen und Ärzte ihre Bestellung bis Dienstag, 9. September, 12 Uhr, bei der Apotheke ein. Der Impfstoff steht nur in Mehrdosenbehältnissen bereit. Eine Bestellung ist wie bisher wöchentlich möglich.

Keine Regressansprüche bei Verfall von Impfdosen

Da der Bezug von Einzeldosenbehältnissen auch für LP.8.1 nicht möglich sei, weist das ZEPAI ausdrücklich darauf hin, dass der Bund weiterhin keine Regressansprüche erheben werde, wenn bei bedarfsgerechter Bestellung oder sorgfältiger Terminplanung Impfstoffdosen verfallen oder weniger als zum Beispiel sechs Impfstoffdosen aus einem Mehrdosenbehältnis entnommen würden. Regressansprüche der Krankenkassen können laut ZEPAI nicht entstehen, da der Bund den Impfstoff zentral beschaffe und weiterhin kostenlos zur Verfügung stelle.

Die Mehrdosenbehältnisse mit Comirnaty 30 Mikrogramm/Dosis LP.8.1 für Personen ab 12 Jahren sowie Comirnaty 10 Mikrogramm/Dosis LP.8.1 für Kinder von 5 bis 11 Jahren enthalten jeweils sechs Impfdosen. Die Behältnisse mit Comirnaty 3 Mikrogramm/Dosis LP.8.1 Konzentrat für Säuglinge und Kinder im Alter von 6 Monaten bis 4 Jahren enthalten nach dem Verdünnen mit NaCL-Lösung drei Impfdosen.

Gesetzlicher Anspruch

Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch auf COVID-19-Schutzimpfungen. Festgelegt ist dieser in der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Auch die an die SARS-CoV-2 Variante LP.8.1 angepassten Impfstoffe entsprechen der Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA sowie der Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Eine Abrechnungsziffer (GOP 88349 mit den Suffixen A, B, R, V, W, X) wird ab dem 1. September zur Verfügung stehen.

Laut ZEPAI stellt der Bund mit der Verfügbarkeit der an LP.8.1 angepassten Comirnaty-Impfstoffprodukte die Auslieferungen der an JN.1 und KP.2 angepassten Impfstoffprodukte ein.

Hinweise zur Impfstoffbestellung

Arztpraxen können den an die Omikron-Variante LP.8.1 angepassten COVID-19-Impfstoff von BioNTech/Pfizer bis Dienstag, 9. September (12 Uhr) für die Woche ab dem 15. September bestellen. Die Bestellung erfolgt weiterhin wöchentlich.

Angabe auf dem Rezept: Praxen geben dafür auf dem Rezept zur Unterscheidung von anderen Impfstofftypen folgende Bezeichnungen (je nach gewünschter Formulierung) sowie die Anzahl der Dosen an:

  • „Comirnaty 30 Mikrogramm/Dosis LP.8.1 Injektionsdispersion (Personen ab 12 Jahren)“
  • „Comirnaty 10 Mikrogramm/Dosis LP.8.1 Injektionsdispersion (Kinder von 5 bis 11 Jahren)“
  • „Comirnaty 3 Mikrogramm/Dosis LP.8.1 Konzentrat zur Herstellung einer Injektionsdispersion (Säuglinge und Kinder im Alter von 6 Monaten bis 4 Jahren“

Beispiel: „18 Dosen Comirnaty 30 Mikrogramm/Dosis LP.8.1“

Impfzubehör: Das Impfzubehör (Spritzen, Kanülen, ggf. NaCl-Lösung) bestellen Praxen wie bei anderen Impfstoffen auch über ihre Apotheke.

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